moya
: 1Monat nach MIFA-Börsengang-unterschiedliches Echo
Ein Monat nach MIFA-Börsengang - unterschiedliches Echo
Der erste Monat des Fahrradherstellers MIFA FW1.ETR an der Börse ist von Finanzexperten unterschiedlich bewertet worden. "Das Wichtigste war, dass es überhaupt geklappt hat", sagte ein Analyst am Freitag in Frankfurt mit Blick auf den ersten gelungenen Börsengang seit eineinhalb Jahren. Angesichts des gesunkenen Aktienkurses sagte ein Aktienhändler jedoch: "Wenn das Papier danach unter den Ausgabekurs fällt, ist der Börsengang nicht geglückt".
Na endlich wurde dieser lautstarke selbsternannte "Aufkllärer" von Ariva gesperrt. Manche Turteltauben nerven total mit ihrem Weißkot. Soll für Menschen stark gesundheitsgefährdend sein...
----------- Emotionen und Psychologie leiten die Boersen
hallo börsenaufs....; wie recht du hast; die Mifaaktie ist seit bekanntwerden des delisting eine reine Zockeraktie geworden, noch nicht einmal eine spekulative Aktie in Sicht; manche Hobbyaktionäre glauben noch daran, dass die Aktie und Mifa sich erholen; so blind, naiv und dumm kann man (n) nicht sein; und schuld an dieser Misere ist der bekannte Aktien- und Insiderbetrüger MASCHMEYER, der dies mit seiner AWD schon fabriziert hat; also, lass die Kommentatoren weiter von einer heilen Welt der Mifaaktie träumen
Ad hoc: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Delisting der Aktie 19:45 15.01.15
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Delisting
15.01.2015 19:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hallo Mitstreiter; verfolge seit meinem Verkauf der Aktie im Dezember 2014 den Mifakurs; wie damals vorausgesagt, sind mit Delisting nur noch die Mifa Zocket und Mifa Spekulanten am Werk, die sich gegenseitig hochschaukeln, um Außenstehende zum Kauf zu bewegen; diese sind sodann erstaunt, dass sie ihre Aktien nicht mehr loswerden, da die Spekus mehrere 100 tausende kaufen und verkaufen; lasst Euch nicht auf diese Spekulanten ein;
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0B95Y8, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2015 wirksam.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als Sprecher des Insolvenzverwalters der MIFA AG gerne beantworte.
Es ist korrekt, dass die MIFA-Aktie seit dem 29.7. nicht mehr an der Börse gehandelt wird.
Kurz zu den Hintergründen: Wie Sie sicher wissen, befindet sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren und wird von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas Flöther abgewickelt. Der MIFA-Geschäftsbetrieb wurde Ende vergangenen Jahres an einen neuen Eigentümer übertragen. Dieser führt den Geschäftsbetrieb unter neuem Namen fort. In einem Insolvenzverfahren wird üblicherweise nicht das Unternehmen, sondern nur der Geschäftsbetrieb verkauft. Das bedeutet, nur die Vermögensgegenstände des Unternehmens werden an den neuen Eigentümer übertragen, nicht aber das Unternehmen selbst. Das deutsche Insolvenzrecht sieht diese sog. „übertragende Sanierung“ ausdrücklich vor, weil ein insolventes Unternehmen naturgemäß meist mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet ist und deshalb keinen Käufer fände. Das insolvente Unternehmen – in diesem Falle die MIFA AG – bleibt dann als quasi „leere Hülle“ zurück und wird durch den Insolvenzverwalter abgewickelt. Zu diesem Zweck hat der Insolvenzverwalter auch das Delisting der Aktie beantragt. Die Aktie wird also seit Ende Juli nicht mehr an der Börse gehandelt.
Die Aktionäre der MIFA sind Gesellschafter des Unternehmens; ihnen gehört also ein (sei es auch kleiner) Teil des Unternehmens. (Rechtlich gesehen sind sie streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren; Allerdings trifft sie als Aktionär keine Nachschusspflicht; sie müssen nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen.) Damit sind die Aktionäre aber keine Gläubiger des Unternehmens. Mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch sie nicht möglich ist. Sie nehmen damit auch nicht an einer späteren Quotenverteilung an die Gläubiger teil. Erst wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind, würde - ein nicht zu erwartender - Überschuss an die Aktionäre ausbezahlt.
Da sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren befindet, ist ein Aktienrückkauf durch die MIFA AG - gleichgültig, in welchem Umfang - ausgeschlossen. Zudem bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger den Gesellschaftern keinerlei Rat erteilen kann.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.