Grundsätzlich hat der Beauftragte ein umfassendes Auskunfts- und Einsichts-recht betreffend sämtlicher Geschäftsunterlagen, die für die Abwicklung des Mandats relevant sind, sowie ein entsprechendes Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten und Computersystemen des geprüften Instituts. Art und Umfang der Informationsbeschaffung durch den Beauftragten (z.B. Befragung der Mitarbeiter und Organe des Finanzintermediärs sowie Einbezug dessen Revisionsgesellschaft) wird im Einzelfall von der EBK festgelegt. Die EBK vereinbart mit dem Beauftragten einen sinnvollen Rhythmus der Berichterstattung. Den Beauftragten obliegt eine ständige Informationspflicht gegenüber der EBK sowie eine regelmässige Berichterstattungspflicht betreffend die aufgelaufenen Kosten. Honorarsätze: Die Kosten der Beauftragten tragen verursachergerecht die Institute, welche Gegenstand der Verfahren der EBK bilden.Die Honorarstruktur des Beauftragten orientiert sich unter anderem nach der „Honorarempfehlung der Treuhand-Kammer“. Die EBK schliesst auch bei komplexen Fällen grundsätzlich keine Honorarvereinbarung ab, die für den Mandatsleiter einen Stundenansatz von mehr als CHF 450.-- vorsieht. Kostenkontrolle: Während eines Mandats werden von den Beauftragten periodische (in der Regel wöchentlich bis monatlich) Abrechnungen verlangt. Diese Zwischenrechnungen haben detailliert aufzuzeigen, durch wen und wann, welche Handlung vorgenommen und welcher Betrag dafür verrechnet wurde. Die Bankenkommission überwacht die Verhältnismässigkeit der Honorare. Sie prüft, ob der betreffende Aufwand im Lichte der Komplexität des Falles, des Umfangs der zu sichtenden Akten, der praktischen Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung und der notwendigen Massnahmen zum Schutz der Anlegerinteressen vertretbar ist. Diese Kontrolle ist sehr wichtig, denn nur so kann verhindert werden, dass Kosten anfallen, ohne dass ein Mehrwert erreicht wird. SWISS HAWK wird seit 212 Tage von den EBK Beauftragten geprüft: Dabei ist aber zu beachten, dass die für eine Beurteilung des Sachverhalts notwendige Berichterstattung der Beauftragten in aller Regel innert weniger Wochen erfolgt und im Schnitt der letzten drei Jahre 107 Tage beträgt.www.ebk.admin.ch/d/index.html Anruf beim Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60: Ich hatte am 21.11.2008 mit dem Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60 Telefoniert und mir wurde die Auskunft gegeben das die Kapitalerhöhung und die Statutenänderung vom Prüfer gezeichnet wurde. Und ihr wisst dass der Prüfer nur im Einklang mit der EBK Zeichnen wird. Und wusstet ihr dass die EBK sehr gefürchtet ist? Die haben sogar das Recht eine Privatwohnung zu durchsuchen ohne Polizei und ohne richterliche Anordnung. Und Anlegerschutz wird bei der EBK sehr GROßgeschrieben, hier wird nicht gezögert wie manche es euch vermitteln wollen. Manchmal ist es echt beruhigend wenn man sich die Mühe macht und Recherchiert und Telefoniert, mitunter wird man weitergeleitet spricht vielleicht mit einem Schweizer Juristen! und wenn die dann noch einen "Einblick" haben und gesprächig sind. Nett einfach nur Nett ----------- Diese Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.
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