Hi Leute, habe mich bei der DSW bezgl der HRE Aktien gemeldet und heute folgende E-Mail erhalten....WICHTIG ist vor allem der letzte Abschnitt für alle die, die nach Januar 2008 gekauft haben ( zu denen ich und im übrigen auch Herr Flowers gehört). Lt. Ansicht des DSW verjähren die Ansprüche Nach dem 26.09.09. Man sollte vor diesem Zeitpunkt Klage erhaben oder aber verjährungshemmende Massnahmen ergreifen. Hat jemand Ahnung was verjährungshemmende Massnahmen sind?
Hier das Schreiben: DSW e.V, Hamborner Str. 53, 40472 Düsseldorf per E-Mail An die HRE-Aktionäre
Unser Zeichen Telefon Sachbearbeiter Datum Thr/ad 0211/6697-31 Herr Hechtfischer 11. September 2009 Hypo Real Estate Holding AG Hauptversammlung und Verjährungsfrist Sehr geehrte Damen und Herren, die Hypo Real Estate Holding AG hat für den 05. Oktober 2009 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung nach München eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an den Finanzmarktstabilisierungsfonds gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 1,30 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie. Die DSW wird an dieser Hauptversammlung teilnehmen und sich insbesondere dafür einsetzten, dass den Aktionären, die nach der Umsetzung dieses Beschlusses ihre Aktien gegen Gewährung der Barabfindung übertragen müssen, ein Wiedererwerbsrecht im Rahmen einer Reprivatisierung eingeräumt wird. Ein entsprechender Antrag der DSW wurde inzwischen auf der Homepage der Gesellschaft unter www.hyporealestate.com/hauptversammlung.php veröffentlicht. Die DSW wird alles daran setzen, dass über diesen Antrag in der Hauptversammlung abgestimmt wird. Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie uns dadurch unterstützen, dass Sie der DSW die Stimmrechte für diese Hauptversammlung übertragen. Dies geschieht am einfachsten dadurch, dass Sie gegenüber Ihrer Depot führenden Bank die Ausstellung einer auf die DSW lautende Eintrittskarte beantragen. Verwenden Sie bitte hierfür die folgende Postfachanschrift: Postfach 35 01 63 in 40443 Düsseldorf. Im Hinblick auf Ihnen möglicherweise zustehende Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass – abhängig vom Erwerbszeitpunkt – in Einzelfällen Verjährung von Ansprüchen droht. Dies gilt insbesondere für Anleger, die auf Grund einer Ad-hoc-Mitteilung vom 15.01.2008 und im Vertrauen darauf, dass die dort genannte Größenordnung der Abschreibung der Wahrheit entspricht, Aktien erworben haben. Sollten Sie im Zeitraum nach dem 15.01.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG erworben haben, so ist, was den Zeitpunkt der Kenntnis von eventuellen Schadenersatzansprüchen angeht, nach unserer Auffassung auf den 26.09.2008 abzustellen. Seit diesem Zeitpunkt war in allen Medien zu lesen bzw. zu hören, dass die Hypo Real Estate ohne ein Rettungspaket nicht überlebensfähig ist. Eventuelle Ansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) würden damit zum 26.09.2009 verjähren. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, bis zum 26.09.2009 entweder eine Klage einzureichen oder verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Düsseldorfer DSW-Zentrale oder direkt an unsere Landesvertretung in Bayern unter 089/386654-30. Mit freundlichen Grüßen Die Geschäftsführung (Heise) i. A. (Hechtfischer) Mit freundlichen Grüßen i. A. Angela Davidi Sekretariat  Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) Hamborner Straße 53 40472 Düsseldorf Tel: +49 211 66 97 18 Fax: +49 211 66 97 70 Email: angela.davidi@dsw-info.de Internet: www.dsw-info.de Sitz des Vereins ist Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, VR 3994 Präsidium: Dr. Eckart John von Freyend, Dr. Jens Odewald, Dr. Arno Morenz
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