geben!? § 15 WpHG verpflichtet die Emittenten zur unverzüglichen (d.h. "ohne schuldhaftes Zögern") Veröffentlichung solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen
Das 2. Quartal ist ja nun vorbei. Deshalb müsste Verbio ja die Zahlen so ungefähr kennen. Wenn es so schlimm wäre, wie es der Aktienkurs impliziert, dann müssten Sie doch schon längst eine ad-hoc Mitteilung abgegeben haben!? Jedenfalls ist das meine Einschätzung.
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