bei den Kunden meinte ich, falls bei projektierten Solarparks Kunden Anzahlungen leisten, aber über das Planungsstadium noch nichts hinaus geleistet wurde, dann können diese im Falle einer Insolvenz sicher auch Rückerstattung fordern. und das wird dann garantiert vorrangig sein.
Bei Baufirmen ist es zumindest meist so, dass tatsächlich der Kunde laufende Kosten des Projektes übernehmen muss bereits vor der Übergabe.
Wenn die Verträge bei SAG aber so gelagert sind, dass erst ab schlüsselfertiger Übergabe der Kunde zahlen muss, dann ist es so, wie du geschildert hast. Dann gibt es ja auch keinerlei Forderungen.
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