Ich tue dem Stefan (?) mal den Gefallen und antworte auf deine Frage.
Das Unternehmen hat hinreichend genug begründet, dass die Aktionäre im Zuge der Liquidation einen Totalverlust erleiden werden. Entgegenstehende Stimmen/Meinungen wurden einstimmig, also von Steinhoff und entsprechenden anderen Stellen, abgelehnt. Diese Ablehnungen wurden auch mehr als ausreichend Begründet. Die Aussagen des Unternehmens haben sich also, stand jetzt, alle Bewahrheitet.
Das Unternehmen hätte ich mit seiner positiven Aussicht für Step 3 nicht falsch gelegen, wären da nicht diese kleinen oder großen, doofen, makroökonomischen Faktoren wie Krieg, Inflation und Corona gewesen. Letzteres tritt weit vor den anderen zurück.
Zusammengefasst bleibt Steinhoff also, insofern sie rechtskonform handeln, nicht anderes übrig, als ein WHOA zu beantragen. Viel Konformer und Aktionärsfreundlicher ist und war es aber, den Aktionären freiwillig eine Fairness Option anzubieten. Eine Alternative des drohenden Totalverlustes. Damit einhergehend konnte der Aktionär auch, wenigsten Indirekt, davon ausgehen, dass das Unternehmen mit Unterbreiten des Vorschlags zumindest den Willen der Gläubiger offenlegen wollte, die Holding, koste es was es wolle, auszunehmen. Man hat sich also, da teilen sich die Meinungen, auf Seite der Aktionäre positioniert. Das wurde im übrigen auch zig mal so kommuniziert - Stichwort: Restrukturieungsplan beste Option für die Aktionäre einem Totalverlust entgegen zu wirken.
Dem Totalverlust wäre unweigerlich die Insolvenz zuvorgekommen (sie ist Voraussetzungen laut Steinhoff). Folgt man den Zahlen des Unternehmens und dessen Goodwill im Bezug auf die Bewertung der Assets (hat das Unternehmen so gesagt) dann ist davon auszugehen, dass die Assets im Zuge der Liquidation eben nicht garantiert den Wert erzielen, den das Unternehmen veranschlagt hat. Der Insolvenzverwalter gerät nämlich im Zweifelsfall in Annahmeverzug - er kann ja nicht einfach Monate lang warten bis ein irgendeiner ein Angebot für ein Asset abgibt, was weit über Marktwert liegt.
Insofern steht das Unternehmen, meiner Ansicht nach, im Zuge der Umsetzung des WHOA-Proposals, finanziell besser da. Obgleich es in seiner Ursprungsform nicht bestehen bleibt. Auch den Aktionären wird dabei, freiwillig, genüge getan, indem sie CVRs erhalten. Der tatsächliche Wert der CVRs spielt dabei aber nur indirekt eine Rolle, da den Aktionären rechtlich gesehen, im Zuge der Liquidation, basierend auf den derzeitigen Zahlen, nichts zustehen würde und die CVRs somit erstmal einen "Mehrwert" darstellen könnte.
Vielleicht liege ich aber auch mit allem Falsch, die DEOL behält recht und ich erhalte eine fette Abfindung.
Alles in Allem gilt es aber, neben dem Fall Steinhoff, den Willen des Gesetzgebers zu thematisieren. Der zielte bei der Entwicklung des WHOAs nicht darauf ab Aktionäre zu "Enteignen" oder Unternehmen die Möglichkeit zu verschaffen "mit Gläubigern gemeinsam gegen die AG zu handeln".
Alles nur meine Meinung und keine HF. Quellen findet man bei Steinhoff und in den entsprechenden Gesetzestexten.
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