News - 20.06.07 16:48
Hugin Directors' Dealings: GPC Biotech AG
Directors' dealings: GPC Biotech AG: Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
GPC Biotech AG / Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GPC Biotech AG Fraunhoferstr. 20 85212 Martinsried/Planegg Deutschland ISIN: DE 0005851505 // WKN: 585 150
Emittent der Finanzinstrumente: GPC Biotech AG, Fraunhoferstr. 20, 82152 Martinsried
Name Dr. Elmar Maier (Vorstand) Finanzinstrument Wandelschuldverschreibungen mit Barausgleich, ISIN: DE0005851505 Ausübung und Verkauf von Geschäftsart Wandelschuldverschreibungen mit Bezugspreis von EUR 10,90 ('Cashless Exercise') Datum 15.06.2007 Ort (Börsenplatz) Xetra Preis 20,06 (Durchschnitt) Währung Euro Stückzahl 11.250 225.675 (davon Erlös nach Abzug des Geschäftsvolumen Bezugspreises und vor Steuern und Kosten: EUR 103.050)
Name Dr. Elmar Maier (Vorstand) Finanzinstrument Wandelschuldverschreibungen mit Barausgleich, ISIN: DE0005851505 Ausübung und Verkauf von Geschäftsart Wandelschuldverschreibungen mit Bezugspreis von EUR 10,90 ('Cashless Exercise') Datum 15.06.2007 Ort (Börsenplatz) Xetra Preis 20,05 (Durchschnitt) Währung Euro Stückzahl 9.996 200.468,78 (davon Erlös nach Abzug des Geschäftsvolumen Bezugspreises und vor Steuern und Kosten: EUR 91.512,38)
Name Dr. Elmar Maier (Vorstand) Finanzinstrument Wandelschuldverschreibungen mit Barausgleich, ISIN: DE0005851505 Ausübung und Verkauf von Geschäftsart Wandelschuldverschreibungen mit Bezugspreis von EUR 10,90 ('Cashless Exercise') Datum 12.06.2007 Ort (Börsenplatz) Xetra Preis 20,09 (Durchschnitt) Währung Euro Stückzahl 1.254 25.197,88 (davon Erlös nach Abzug des Geschäftsvolumen Bezugspreises und vor Steuern und Kosten: EUR 11.529,28)
Die Aktien von Dr. Elmar Maier wurden im Rahmen von separaten, schriftlich vorab vereinbarten Verkaufsplänen verkauft welche sich an der Bestimmung 10b5-1 des US-amerikanischen Security and Exchange Acts von 1934, den Insiderhandel-Regeln des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes und den Grundsätzen zum Insiderhandel der GPC Biotech AG orientieren.
Im Rahmen der Bestimmung 10b5-1 kann ein Insider eines Unternehmens zu einem Zeitpunkt, zu welchem er über keine materielle, nicht-öffentliche Information (Insiderinformation) verfügt einen vorab schriftlich vereinbarten Verkaufsplan abschließen. Die spätere Kenntniserlangung des Insiders von einer solchen Insiderinformation verhindert dann nicht, dass die geplante Transaktion wie vorab im Plan vereinbart ausgeführt wird. Dr. Maier hatte keine Kontrolle über den Zeitpunkt der Verkäufe unter den Plänen.
Dr. Maier vereinbarte einen solchen Plan mit der UBS AG am 19. März 2007, während eines offenen Handelsfensters und zu einem Zeitpunkt, zu welchem er über keine Insiderinformation verfügte. Zum 19. März 2007 umfasste der Plan 21% des gesamten Besitzes von Dr. Maier an der GPC Biotech AG.
Künftige Verkäufe im Rahmen dieser Pläne werden auch weiterhin in systematischer Form und zu vorab festgelegten Preiszielen stattfinden, mit dem Ziel, Auswirkungen auf den Markt zu minimieren, indem solche Verkäufe über eine längere Zeitspanne verteilt werden als dies unter Nutzung der traditionellen Handelsperioden möglich wäre.
Sämtliche Transaktionen im Rahmen dieser Pläne werden in Übereinstimmung mit einschlägigen deutschen und US-amerikanischen Gesetzen öffentlich bekannt gemacht. Sofern dies nicht gesetzlich verlangt wird, verpflichtet sich das Unternehmen jedoch nicht dazu, Pläne anderer Führungskräfte des Unternehmens oder Änderungen, Auflösungen, Transaktionen oder andere Aktivitäten im Rahmen dieses Plans öffentlich bekannt zu machen.
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