die können vor und nachbörslich handeln
Institutioneller Anleger
Wechseln zu: Navigation, Suche
Ein Institutioneller Anleger ist ein Kapitalmarktteilnehmer, dessen Investitionsvolumen so hoch ist, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Institutionelle Anleger sind beispielsweise Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen und Investmentfonds, aber auch Institutionen und Organe der öffentlichen Hand (z. B. Bund oder Länder).
Den institutionellen Anlegern stehen die privaten Kleinanleger gegenüber, das sogenannte Publikum. Da diese Anlegergruppe nur begrenzte Beträge investiert und auch einen Informationsnachteil hat (Zugang zu Kapitalmarktinformationen nur mit zeitlicher Verzögerung, keine ausgefeilten Marktmodelle), werden die Märkte von den institutionellen Anlegern bewegt. Zwischen institutionellen Anlegern und Kleinanlegern stehen die vermögenden Privatanleger, die Merkmale beider Gruppen aufweisen und daher nicht immer klar zugeordnet werden können. Spätestens jedoch, wenn das Privatvermögen von professionellen Vermögensverwaltern betreut (oft in sog. Family Offices) oder in eine eigene Rechtspersönlichkeit ausgelagert wird (z.B. Vermögensverwaltungs-GmbH, Stiftung, etc), zählt man einen vermögenden Privatanleger eher zu den institutionellen Anlegern.
Da bei institutionellen Anlegern größere Erfahrung über die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlageprodukte vorausgesetzt wird, haben sie auch Zugang zu Investitionsmöglichkeiten, die dem Publikum verwehrt sind (aus rechtlichen oder haftungstechnischen Gründen, oder aber einfach auch, weil gewisse Investmentprodukte aus Kostengründen nicht an Kleinanleger vertrieben werden können), genießen aber andererseits einen geringeren Anlegerschutz. In einigen Rechtssystemen spricht man daher oftmals auch von qualifizierten institutionellen Investoren.
Große Bedeutung kommt den institutionellen Anlegern in der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen zu, d. h. in der Überwachung der Geschäftsleitung, da Kleinanleger hierzu nicht die Mittel haben, bzw. einzeln nicht genügend Einflussmöglichkeiten besitzen.
|