Lottostaatsvertrag14.06.2007 Werner Langen (EVP-ED/CDU): Ministerpräsidenten der Länder müssen neuen Lottostaatsvertrag europarechtskonform gestalten Im Vorfeld der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz über den zukünftigen Lottostaatsvertrag der deutschen Bundesländer hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, dazu aufgerufen, diesen europarechtskonform auszugestalten: "Die Rechtslage ist eindeutig: Nationale Glücksspielmonopole verstoßen gegen europäisches Recht.
Der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz sagte weiter, dass bereits mehrere Urteile auf europäischer und nationaler Ebene die Rechtswidrigkeit der bestehenden Sportwettenmonopole deutlich gemacht haben. Diese Einschätzung werde im Übrigen von der herrschenden Meinung in juristischen Fachkreisen nachdrücklich gestützt. "Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz verweisen, der öffentlich erklärt hat, dass der Lottostaatsvertrag in seiner jetzigen Form gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und zugleich europäisches Recht bricht. Die Ministerpräsidenten der Länder sind deshalb aufgerufen, das daraus folgende Rechtschaos bei Lotto, Lotterien und Sportwetten zu verhindern", betonte Langen.
Die Festschreibung staatlicher Glücksspielkartelle sei aber nicht nur wettbewerbs- und europarechtswidrig, sondern auch suchtpolitisch völlig ungeeignet, um tatsächlich vor Spielsucht zu schützen. "Das Argument, nur der Staat könne vor Spielsucht schützen, ist unglaubwürdig und lediglich vorgeschoben, um fiskalische Einnahmen der Länder zu sichern. Ginge es den Bundesländern tatsächlich allein um die Suchtprävention, dann müssten sie Glücksspiel ganz verbieten. Jeder weiß, dass dies unrealistisch ist und zudem einen völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger darstellen würde. Die Ministerpräsidenten bleiben deshalb aufgerufen, den Lottostaatsvertrag so auszugestalten, dass er geltendem Recht entspricht. Dazu gehört eindeutig auch die Zulassung privater Anbieter über ein entsprechendes Lizenzmodell, so wie es die Landesregierung von Schleswig-Holstein bereits vorgeschlagen hat", betonte der Gruppenvorsitzende abschließend.
|