Mit der Vereinbarung des Schiedsverfahrens haben sich die Vertragspartner verpflichtet, den Spruch anzuerkennnen. Aber das alleine würde GMG auch nix nützen, denn das könnte der Mongole ja wiederum durch ignorieren unterlaufen. Aber das wird ihm nix nützen, weil der Spruch des Schiedsverfahrens von den mongolischen Behörden umgesetzt werden muss. Siehe UN-Übereinkommen, in dem sich die beigetretenen Staaten hierzu verpflichtet haben. Es gibt nur ganz wenige Sachverhalte, die eine Fortsetzung des Verfahrens vor einem mongolischen Gericht rechtfertigen würden. Habe leider keinen Link parat, sonst würde ich den hier reinsetzen.
Die Fragen zu den Feldeintragungen sind für mich immer noch offen. Das bereitet mir auch - ehrlich gesagt - noch zusätzliche Sorgen. Der Cybertool hatte auf WO berichtet, dass er Mailkontakt mit der von Card genannten Fa in der Mongolei hatte. Als er auf nachfrage bestätigte, dass er Aktionär bei Gulfide sei, haben sie ihn an Gulfside verwiesen. Man könnte jetzt daraus schließen, dass es zwischen den beiden Firmen sehr wohl eine Verbindung gibt, sonst hätten sie ja gleich gefragt, wer ist GMG?. Aber ich gebe zu, das ist recht dünn.
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