Rot-Grün beendet Chaos um Eigenheimzulage
Grünen-Finanzexpertin Scheel: Änderung der Förderung wird auf keinen Fall rückwirkend in Kraft treten – Kritik hält an Berlin - In den vergangenen Tagen hatte es erhebliche Verwirrung gegeben, ab wann die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Eigenheimzulage Gültigkeit erlangen soll. Nun stellte die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel klar: Private Häuslebauer und Wohnungskäufer können entgegen der bisherigen Absicht des Bundesfinanzministeriums in den nächsten Monaten noch die Eigenheimzulage in der bislang geltenden Form in Anspruch nehmen.
„Es wird keine Rückwirkung geben“, sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses am Dienstag in Berlin. Die Finanzpolitiker der Grünen- und der SPD-Fraktion hätten sich darauf verständigt, dass die geplanten drastischen Einschnitte bei der Eigenheimzulage erst mit dem Zeitpunkt in Kraft treten sollen, wenn die neue Regelung im amtlichen Gesetzblatt stehe. Das könnte im Frühsommer der Fall sein.
Ursprünglich war geplant, die Änderung der Eigenheimzulage rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Damit hätten private Häuslebauer und Wohnungskäufer, die eine Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 gekauft beziehungsweise den Hausbau erst nach dem 1. Januar begonnen hätten, die Eigenheimzulage in bisheriger Form nicht mehr bekommen. Der Verband der Privaten Bausparkassen hatte gerade erst eine Regelung, wie sie nun die Koalitionsexperten vereinbart haben, eingefordert. Sie hatten darauf verwiesen, dass wegen der Unsicherheiten bei der Eigenheimzulage viele Bauherren mit ihrer Kauf- oder Bauentscheidung abwarteten.
Die rot-grüne Bundesregierung plant, die Eigenheimzulage künftig nur noch zu gewähren, wenn die Antragsteller Kinder haben oder innerhalb von vier Jahren nach der Anschaffung des Hauses oder der Wohnung Kinder geboren werden. Sofern die Einkommensgrenzen gewahrt werden, sollen künftig ein einheitlicher Familiengrundbetrages von 1000 Euro und eine Kinderzulage von 800 Euro je Kind gezahlt werden. Mit der geplanten Änderung hofft die Bundesregierung, bis 2006 insgesamt knapp fünf Mrd. Euro einzusparen.
Als Grund für die von den Finanzpolitikern beider Fraktionen ausgehandelte Änderung zum Termin der Inkraftsetzung nannte Scheel, Häuslebauern und Wohnungskäufern müsse mehr Planungs- und Rechtssicherheit gegeben werden. „Das ist schließlich ein ganz sensibles Feld“, erklärte sie.
Die Änderung der Eigenheimzulage, die Teil des mehr als 40 Einzelpunkte umfassenden Gesetzesvorhabens der Regierung zum Abbau von Steuervergünstigungen ist, bedarf der Zustimmung des Bundesrates, in dem die unionsgeführten Bundesländer die Mehrheit haben. CDU/CSU haben aber angekündigt, das Steuerpaket und damit auch die Änderung der Eigenheimzulage abzulehnen.
Der Verband Deutscher Makler (VDM) bewertete das Einlenken bei der Stichtagsregelung als positives Signal für den Immobilienmarkt. „Wenn die rot-grüne Mehrheit im Bundestag am Freitag ihren Gesetzentwurf zur Eigenheimförderung einbringt, hat sie offenbar den schlimmsten Fehler behoben: die von ihr geplante Regelung rückwirkend in Kraft treten zu lassen“, erklärte VDM-Sprecher Jürgen Michael Schick. Für das Frühjahrsgeschäft mit selbstgenutzten Immobilien sei dies eine gute Nachricht.
Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) forderte unterdessen ein endgültiges Ende der Kürzungspläne statt weiterem „Rumgemurkse“. „Die Bundesregierung hat es geschafft, zu einer enormen Verunsicherung der Bauherren in den vergangenen Wochen beizutragen und damit der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft erheblichen Schaden zuzufügen“, sagte Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. „Die Eigenheimzulage ist kein Spielfeld für immer neue Regelungen, Fristen und Förderbedingungen. Die gesamten Kürzungspläne gehören daher heute und jetzt vollständig vom Tisch.“ ru/rtr
Artikel erschienen am 19. Feb 2003
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