Telekom muss alle verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben (AFP) – Vor 14 Stunden
Luxemburg — Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur. (Az: C-543/09)
Um im wichtigsten Auskunftsdienst präsent zu sein, stimmen die Kunden kleinerer Telefongesellschaften meist zu, dass ihre Teilnehmerdaten an die Telekom weitergegeben werden. Für eigene Auskunftsdienste wollten die Wettbewerber Go Yellow GmbH und Telix AG neben den Anschlussdaten der Telekom-Kunden auch diese Daten von der Telekom bekommen. Nach längerem Streit verpflichtete schließlich die Bundesnetzagentur die Telekom, die Daten herauszugeben. Die dagegen gerichtete Klage der Telekom legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH vor.
Der EuGH bestätigte die Position der Telekom-Wettbewerber und der Bundesnetzagentur. Zwar sei die Telekom nach EU-Recht nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, einer entsprechenden Anordnung durch die Bundesnetzagentur stehe das EU-Recht aber auch nicht entgegen. Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf das Ziel des EU-Rechts, den Wettbewerb zu befördern. Ein Verstoß gegen den Datenschutz liege nicht vor, wenn der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner Anschlussdaten in Auskunftsverzeichnissen generell zugestimmt habe.
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