ELECTRONICS LINE (E.L.) LTD. („das Unternehmen”) 23rd Floor, Levinstein Towers, 23 Begin Road, Tel Aviv
Tel:+972-3-7104420 Fax:+972-3-7104462 www.elecline.com Bekanntmachung der außerordentlichen Hauptversammlung Am Dienstag, den 5. April 2005 findet um 10.00 Uhr eine außerordentliche Hauptversammlung, einberufen nach den Unternehmensrichtlinien (Veröffentlichung der Bekanntmachung einer Hauptversammlung und Gruppenversammlung von Aktionären einer Aktiengesellschaft), am Firmensitz im 23. OG des Levinstein Towers, 23 Begin Road, Tel Aviv, Israel, statt (die „Versammlung“)
Im Rahmen der Versammlung werden den Aktionären des Unternehmens (die „Aktionäre“) die folgenden Beschlüsse vorgeschlagen:
(1) Wechsel des Firmennamens in „Metis Gmul Capital Ltd.” oder einen ähnlichen Namen, der vom Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens festgelegt und durch den israelischen Registerbeamten für Unternehmen gebilligt werden soll.
(2) Bewilligung der Vorstandsvergütung, die nicht den maßgebenden Parteien des Unternehmens angehören, entsprechend der Vergütung von externen Direktoren des Unternehmens, und zwar: die maximale Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen und die maximale Jahresvergütung entsprechend des Eigenkapitals des Unternehmens und der Beurteilung gemäß der Unternehmensrichtlinien (Vorschriften über die Vergütung und Spesen von externen Direktoren).
(3) Bewilligung einer im voraus gezahlten Entschädigung und des Haftungsausschlusses sowie der Entschädigung und Befreiung sämtlicher aktueller Amtsinhaber des Unternehmens und künftigen Amtsinhaber, inklusive Herrn Amnon Barzilai, dem Mehrheitsaktionär und gleichzeitigem Vorstandsvorsitzenden. Die zusammengefasste Summe aller vom Unternehmen zu zahlenden Entschädigungen an sämtliche Amtsinhaber (inklusive Herrn Amnon Barzilai1)) wird nach Maßgabe der vom Unternehmen zu veröffentlichenden Entschädigungsgarantie den Betrag von US$ 10 (zehn) Millionen nicht überstiegen; zusätzlich zu den Beträgen (sofern vorliegend), die von etwaigen Versicherungsunternehmen aus beliebigen, vom Unternehmen eingegangenen, Versicherungen erhalten werden. Die Zusage derartiger Entschädigungen ist zusätzlich auf solche Vorgänge beschränkt, die in der Vollmacht dargelegt und wie in Sektion 1 hierunter beschrieben sind (Die Vollmacht wie später definiert) und die der Vorstand des Unternehmens als absehbar festgestellt hat.
(4) Bewilligung des Eingehens eines Dienstleistungsvertrages des Unternehmens mit einer Firma, die sich im Besitz und der Kontrolle von Herrn Amnon Barzilai befindet, gegen eine monatliche Zahlung von rund $20.000 und nach Maßgabe der weitergehenden Bedingungen dargelegt in der Vollmacht und in Sektion 1 später beschrieben. Für die Bewilligung der oben unter den Paragraphen 1-2 dargelegten Beschlussvorlagen ist die einfache Mehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden und abstimmenden Aktionäre erforderlich. Für die Bewilligung der oben unter Paragraph 3 aufgeführten Beschlussvorlage (ohne Herrn Amnon Barzilai) ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Anwesenden und für die Abstimmung berechtigten Teilnehmer maßgebend. Für die Bewilligung der oben unter Paragraph 3 aufgeführten Beschlussvorlage (in Bezug auf Herrn Amnon Barzilai) ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden und für die Abstimmung berechtigten Teilnehmer maßgebend sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (1) bei der Zählung der Mehrheitswahl wird mindestens ein Drittel aller Stimmen derjenigen anwesenden Aktionäre ohne persönliches Interesse in der Bewilligung der Transaktion berücksichtigt. Bei der Zählung der gesamten Stimmenanzahl dieser Aktionäre werden Stimmenthaltungen nicht mit einbezogen; (2) die Gesamtzahl der Gegenstimmen der oben aufgeführten Aktionäre übersteigt nicht die Grenze von 1% der gesamten Stimmrechte des Unternehmens. Für die Bewilligung der oben unter Paragraph 4 aufgeführten Beschlussvorlage ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden und für die Abstimmung berechtigten Teilnehmer maßgebend sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (1) bei der Zählung der Mehrheitswahl wird mindestens ein Drittel aller Stimmen derjenigen anwesenden Aktionäre ohne persönliches Interesse in der Bewilligung der Transaktion berücksichtigt. Bei der Zählung der gesamten Stimmenanzahl dieser Aktionäre werden Stimmenthaltungen nicht mit einbezogen; (2) die Gesamtzahl der Gegenstimmen der oben aufgeführten Aktionäre übersteigt nicht die Grenze von 1% der gesamten Stimmrechte des Unternehmens. Gemäß der israelischen Unternehmensgesetzgebung von 1999 sind nur diejenigen Aktionäre, die bis zum Ende des Stichtages 28. März 2005 („Stichtag“) registriert sind, zur Einladung zur Hauptversammlung und zur Stimmenabgabe berechtigt. Diejenigen Aktionäre, deren Aktien durch globale Inhaberzertifikate bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind, und die an einer Stimmabgabe interessiert sind, können eines der beiden folgenden alternative Abstimmungsverfahren wählen: 1. Zusendung der Eigentumsbescheinigung („Eigentumsbescheinigung“), welche das Eigentum an den Aktien der Gesellschaft zum Stichtag durch eine anerkannte Finanzinstitution bestätigt, zusammen mit den Anweisungen zur Stimmenabgabe per Vollmacht („Vollmacht”) direkt an das Unternehmen. Die Eigentumsbescheinigung und die Vollmacht dürfen nicht später als 48 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung unter der Faxnummer des Unternehmens, +972-3- 7104462 oder der Postanschrift des Unternehmens eingegangen sein. oder als Alternative, 2. Zusendung der Eigentumsbescheinigung zusammen mit den Anweisungen zur Stimmenabgabe per Vollmacht über ihre Depotbank an HSBC Trinkaus & Burkhardt KgaA, General Meeting Department, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, Deutschland, Faxnummer +49- (0211) 32 58 57 nicht später als 48 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung. HSBC Trinkaus & Burkhardt KgaA wird die Vollmachten der Aktionäre zusammen mit der Eigentumsbescheinigung an das Unternehmen weiterleiten. Die Stellungnahme des Unternehmens zur Stimmabgabe per Vollmacht, welche die komplette Version der vorgeschlagenen Beschlussfassungen, die jeweils erforderlichen Mehrheiten und zusätzliche Informationen vom Unternehmen an die Aktionäre in Israel nach den Anforderungen der israelischen Gesetze zusammen mit den relevanten Formularen (inklusive der Eigentumsbescheinigung und Vollmacht) zugestellt werden, sollen auf der Homepage des Unternehmens (www.elecline.com) zugänglich gemacht werden oder über die jeweiligen Depotbanken von HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA angefordert werden können. Für Fragen steht unter Tel. +972-3-7104462 Herr Pevzner, Finanzvorstand des Unternehmens, zur Verfügung.
1) Herr Amnon Barzilai ist ein Mehrheitsaktionär mit persönlichem Interesse in der Bewilligung der Transaktionen. Herr Amnon Barzilai hat die Position des Vorstandsvorsitzenden inne und hält 30,2% des eingebrachten Grundkapitals des Immobilienunternehmens Mishor Hachof ltd. („Marlaz”) sowie 30,24% der Stimmrechte an Marlaz. Die Yona Familie hält 31,69% des eingebrachten Grundkapitals und 31,72% der Stimmrechte an Marlaz. Marlaz hält das gesamte Grundkapital von MPI Holdings, denen wiederum MPI investments Mediterranean Ltd. („MPI”) gehört. MPI hält 64,9% des eingebrachten Grundkapitals von Gmul investments Company Ltd. und 65,3% der Stimmrechte von Gmul. Gmul hält 43,23% des eingebrachten Grundkapitals des Unternehmens und 42,18% der Stimmrechte des Unternehmens. Die Herren Barzilai und Yona (aus der Yona Familie) agieren hinsichtlich der Berufung von Amtsinhabern der Unternehmen gemeinsam.
Tel-Aviv, im März 2005
Der Vorstand
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