was passiert aber wenn Gläubiger, z. b. große Versicherungen auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten müssen um eine Insolvenz des Staates, was einen Totalverlust der Forderungen bedeuten würde, verzichtet? Was passiert mit den versprochenen Renditen von Riester- und Rürup-Rentenverasicherungen und den LV-Versicherungen usw. ? Werden wohl dann auch sehr stark sinken bzw. auf 0 fallen. Und dann ? Ergo, keiner schließt mehr eine o. a. Versicherung ab! Nun kommt das nächste Problem: 2012 bis 2017 werden horrende Summen an LV-Versicherungen fällig. Wo nehmen die Versicherungen das Geld her, um diese auszuzahlen? Dann dürfte die Änderung des § 89 VVG in Kraft treten:" Bei drohender Zahlungsschwierigkeit der Versicherungen, die eventuell zu einer Insolvenz führen könnte hat die Versicherung das Recht, die Auszahlungen von LV, Rückkäufen usw. zu verweigern. Der Versicherungsnehmer muss trotzdem die monatlichen Beiträge weiter entrichten." Das ist Tatsache!! Warum wurde wohl das Gesetz kurzfristig geändert???? Mal alle nachdenken!!
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