...18.000:1, das ist krass! Ist schon ein spezieller Fall, da Du ja die Aktien im Prinzip nicht verkauft hast, sondern einen Gegenwert für die Bruchstücke erhalten hast (auch wenn dieser bei Dir de facto gleich zero ist).
Wahrscheinlich hat Dir die Bank das deshalb nicht als Verlust angerechnet. Bei einem vorherigen Verkauf hätte das anders ausgesehen, aber vermutlich bist Du die paar Stücke mangels Interesse nicht mehr losgeworden, oder? Ich würde noch einmal bei der Bank nachfragen, ob das nicht doch als Verlust zu werten ist. Im Netz habe ich dazu durchaus unterschiedliche Sachen gelesen. So schreibt das BMF:
"Aktiensplit und Reverse-Split (Rz. 87)
Wird eine Aktie in eine oder mehrere Aktien aufgeteilt, spricht man von einem sog. Aktiensplit. Bei einem solchen Vorgang bleiben der Gesellschaftsanteil des Aktionärs und das Grundkapital der Gesellschaft unverändert. Die bei einem Aktiensplit zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen. Das BMF weist darauf hin, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn mehrere Aktien zu einem Wertpapier zusammengefasst werden (sog. Reverse-Split)."
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/...euer_164_145880.html
Andererseits hat auf w:o jemand, dem exakt das Gleiche wie Dir passiert ist, geschrieben, dass ihm die Bank nach "Ausbuchung" der Bruchstücke einen Veräußerungsverlust bescheinigt hätte (und beim Nachschauen im Anschluss an sein Posting offenbar auch schon nach dem ersten Reverse-Split): https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...everse-split-berechnet
Wenn man dem folgt, hätte Dir Deine Bank Mist erzählt. Ich würde deshalb der Einfachheit halber noch einmal mit der WP-Abteilung Deiner Bank sprechen, die kennen ja die ganzen Vorgänge. Ebenfalls sinnvoll wäre es, eine unverbindliche Auskunft (unverbindlich = kostenlos, eine verbindliche kannst Du dann ja evtl. hinterherschieben) vom Finanzamt zu dieser Thematik zu verlangen. Ich würde beides machen, Dual Track-Verfahren sozusagen... ![wink wink](http://forum-media.finanzen.net/forum/smiley/smiley-wink.gif)
|