ein Gewerbe ist eine auf Dauer angelegte (legale) Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Wie soll das aussehen? Hast Du mit dem Bauuntenehmen einen Vertrag?
Die einzige Variante, bei der ich mir vorstellen kann, daß das wirklich etwas bringt, ist wenn die Baufirma als Kapitalgesellschaft konzipiert ist und die dummerweise insolvent wird. Aber 1. ist das eine ziemliche Sauerei (wenn geplant auch noch strafbar) und zweitens funktioniert das nur, wenn Du es schaffst,
1. keine persönliche Haftung zu haben, 2. keine Durchgriffshaftung, 3. keine Haftung wegen existenzvernichtendem Eingriff.
Aber ich bin keine Steuerberater....
Viele Grüße Herzbube
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