...aber ob das gleich für ein Irreführungs- oder Betrugsverfahren reicht, wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Nachdem solche Verfahren in den USA praktisch nach jedem größeren Kurssturz Standard sind, mache ich mir jetzt mal wenig Sorgen. Hat jemand verstanden, bis wann AEZS über Macrilen-Vorgehensweise entscheidet?
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