laut dem Antwortschreiben teilte die BIW-Bank - Flatex mit, dass sie meine Weisung ausführen wird (Execution only). Allerdings übernehme sie keine Verantwortung / Haftung gegenüber der Gesellschaft (Alcyone) für bezogene Aktien, die sie nicht hätte beziehen dürfen. Ich würde mit der Weisung bestätigen, dass ich keine Restriktionen verletzen würde. Danach werde ich aufgefordert, der BIW-Bank zu bestätigen, dass ich dies zur Kenntnis genommen habe. Die Bezugsrechte zur Kapitalerhöhung werden laut Antwortschreiben wahrscheinlich am 22.12. eingebucht. Ich bin mir in dem Fall wirklich unsicher, wie ich nun vorgehen soll, v.a. in Bezug auf #507 von User Alfalabis (ich genehmige mir an dieser Stelle mal, aus deinem Posting zu zitieren, ich hoffe du hast nichts dagegen):
"Disclaimer: Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb von Australien unterliegen möglicherweise bestimmten Restriktionen und müssen daher selbst gewährleisten, dass ihre Teilnahme an der Kapitaltransaktion mit den Gesetzen ihres Landes übereinstimmt. Wir unterstellen bei Eingang Ihrer Weisung bei uns, dass Sie berechtigt sind, an dieser Kapitaltransaktion teilzunehmen.
Siehe bitte #491: Offer to Australia and New Zealand Investors only Ich bin nach wie vor skeptisch. "
Ist mein erstes Mal, dass es bei einer KE solche Probleme gibt. Vielleicht kann mir jemand der Erfahreneren sagen, ob es durch den Bezug eventuell zu rechtlichen Problemen für mich kommen kann?
Schließlich lese ich das so, dass ich laut Verkaufsprospekt nicht berechtigt bin an der KE teilzunehmen, jedoch mit der Weisung der Bank gegenüber bestätigen würde, berechtigt zu sein.
Kann mir dazu jemand sagen, ob ich mich durch die Bezugsrechte damit in eine eventuell sogar rechtlich problematische Zone begebe? Wenn das so sein sollte, lass ich das mit der Teilnahme an der KE, mir würden zwar 60.000 zustehen, was wirklich ärgerlich wäre die nicht zu bekommen, aber das wär´s mir nicht wert....
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