----------- Ich spreche ausdrücklich niemals!! Kaufaufforderungen oder Verkaufsaufforderungen aus! Ich schreibe immer nur meine private Meinung!! Jeder sollte sich sein eigenes Bild machen !!
Worum geht es: Eine börsennotierte AG war in der Krise und bekam von einem Sanierungsberater eine Kapitalerhöhung empfohlen. Diese wurde schließlich von der Muttergesellschaft des Sanierungsberaters, einer Beteiligungsgesellschaft gezeichnet. Später wurde die AG doch insolvent, und der Insolvenzverwalter forderte von der Beteiligungsgesellschaft die nochmalige Zahlung des Kapitalerhöhungsbetrags, weil sie für die Kapitalerhöhung im Endeffekt die Beratungshonorare ihrer Tochtergesellschaft (der Sanierungsberatung) verwendet habe.
Das hat der BGH entschieden: Weil Verpflichtungen zur Dienstleistungen nicht sacheinlagefähig sind, können Beratungsleistungen nicht Gegenstand einer verdeckten Sacheinlage sein – dies gilt gleichermaßen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen einer AG. Auch eine erneute Kapitalaufbringung wegen Hin- und Herzahlens scheidet aus, wenn die jeweilige Beratungsleistung für die AG nicht wertlos war. Dies hat der BGH mit seinem Eurobike-Urteil vom 01.02.2010 (II ZR 173/08) entschieden.
Hinweis für die Praxis: Beteiligungsgesellschaften, die sich bei kriselnden AGs engagieren und diese von ihren Tochterunternehmen beraten lassen, können aufatmen. Die Vergütung der Beratungsleistung kann keine verdeckte Sacheinlage darstellen, so dass im Insolvenzfall keine erneute Kapitalaufbringung droht. Wenn es um Nachschuss-Pflichten geht, werden sich die Diskussionen mit Insolvenzverwaltern über Beratungsleistungen künftig auf das Hin- und Herzahlen sowie das Verbot der Einlagenrückgewähr konzentrieren. Dabei wird es im Kern um die Leistungsinhalte und die Vergütungshöhe gehen.Weil Verpflichtungen zur Dienstleistungen nicht sacheinlagefähig sind, können Beratungsleistungen nicht Gegenstand einer verdeckten Sacheinlage sein – dies gilt gleichermaßen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen einer AG. Auch eine erneute Kapitalaufbringung wegen Hin- und Herzahlens scheidet aus, wenn die jeweilige Beratungsleistung für die AG nicht wertlos war.
Und warum wird diese Aktie mit den ganzen Listungsgebühren seit 7-8 Jahren weitergehandelt ? Kostet doch nur Geld...oder hat man noch was vor mit dem Mantel?? Uns wird man es nicht sagen...aber was könnte es sein ???
----------- Ich spreche ausdrücklich niemals!! Kaufaufforderungen oder Verkaufsaufforderungen aus! Ich schreibe immer nur meine private Meinung!! Jeder sollte sich sein eigenes Bild machen !!