Der Kurs muss nicht über € 1 liegen, wenn Investoren z.B. die Platzierung der KE vollständig oder teilweise garantieren, also auch bei sehr viel tieferem Aktienkurs. So etwas ist schon häufiger vorgekommen.
Alternativ ist auch für die designierten Garanten der KE ein Reverse Split, z.B. 1:4, also vier alte werden zu einer neuen Aktie zusammengelegt, d.h. der Kurs vervierfacht sich c.p., aber der Depotwert bleibt gleich. Ein enormes Risiko, dann wäre alles heute nur heisse Luft und ein riesiger Crash folgt unverzüglich!
Gibt es überhaupt einen börslichen Bezugsrechtshandel? Dies ist nicht immer der Fall und dann wären diese nicht handelbar, z.B. auch weil diese keinen Wert darstellen, da der Börsenkurs sehr viel tiefer liegt und nur bestimmte Investoren zeichnen sollen!
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