EANS-News: MPC Capital AG - Einbezug eigener Aktien
EANS-News: MPC Capital AG - Einbezug eigener Aktien
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Kapitalmaßnahmen/Kapitalherabsetzung
Hamburg (euro adhoc) - Der Vorstand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (ISIN DE0005187603 / WKN 518760) hat heute - auf Basis der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. August 2011 zur Verwendung eigener Aktien - im Wege der Einziehung eigener Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 von EUR 29.845.397 auf EUR 29.845.390 herabgesetzt. Das Grundkapital ist in 29.845.390 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Die Kapitalherabsetzung dient der Vorbereitung und Vereinfachung der Kapitalmaßnahmen, namentlich einer Kapitalherabsetzung sowie einer anschließenden Kapitalerhöhung, die Teil der am 28. Dezember 2012 verkündeten Restrukturierungsvereinbarung sind, und die die Gesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 21. Februar 2013 vorstellen und zur Beschlussfassung stellen wird.
MPC Capital AG MPC Capital entwickelt, initiiert und vertreibt als börsennotiertes Emissionshaus seit 1994 alternative Kapitalanlagen, die sie als Fondsmanager über den gesamten Produktzyklus aktiv im Sinne der Anleger begleitet. Bis 30. Juni 2012 haben mehr als 180.000 Kunden insgesamt ca. EUR 7,9 Milliarden in 326 Kapitalanlageprodukte investiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund EUR 18,9 Milliarden.
Wenn im Februar die geplanten Kapitalmaßnahmen durchgeführt worden sind, gibt es den nächsten Schwung nach oben. Da kann es dann wieder ganz schnell gehen.
Wer die Aktien noch günstig kaufen will, bevor die Kurse wieder hoch springen, sollte es jetzt tun.
aber MPC muss mit seinen Fonds wieder auf die Füße kommen, sonst brauchen die noch 10 Schuldenerlasse und sind immer noch mausetod.
Aber es zeichnet sich ein Lichtblick ab, der bisher noch nicht im Visier der Analysten aufgetaucht ist.
Ich beziehe mich auf die zahlreichen Darlehen, die in Yen valutieren und die mit ein Grund für die Schieflage bei den Schifffonds sind.
Hier zeichnet sich eine Wende ab. Bedingt durch die neue Politik der japanischen Regierung bzw. der Notenbank, (die haben sich jetzt auch auf die Politik des Gelddruckens und der Inflationierung der eigenen Währung eingelassen) ist es zu einem erheblich schwächeren Yen gekommen und diese Entwicklung steht offensichtlich noch ganz am Anfang.
Auswirkungen für MPC:
Der Schuldendienst in Yen wird erheblich erleichert und wird signifikant zur Entschuldung der Schiffe beitragen.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien
Die Gesellschaft verfügte am 10. Januar 2013 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 29.845.397,00. Der Vorstand hat durch Beschluss vom 11. Januar 2013 im Wege der Einziehung eigener Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 auf EUR 29.845.390,00 herabgesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.845.390,00, eingeteilt in 29.845.390 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 26.860.851,00 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzt. Dies entspricht einer Herabsetzung im Verhältnis von 10:1.
Die Kapitalherabsetzung dient zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Durch die Kapitalherabsetzung wird der Börsenkurs der einzelnen Aktie technisch steigen; das ermöglicht eine attraktivere Kapitalerhöhung für die zeichnenden Aktionäre. Eine Rückzahlung von Grundkapital an die Aktionäre ist nicht vorgesehen.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien, und zwar werden je zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt.
Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der betroffenen Aktionäre verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen.
b)
§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
„5.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.984.539,00 (in Worten: Euro zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig).
5.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.984.539 (in Worten: zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig) nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.”
c)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
2.
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a)
Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 1 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 2.984.539,00 um bis zu EUR 17.000.000,00 auf bis zu EUR 19.984.539,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie verkörpern.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie.
Die neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der Aktionäre Corsair III Investments (Luxembourg) S.à.r.l. und MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, die die auf sie entfallenden Aktien direkt zeichnen) im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten und von einem Kreditinstitut oder einem diesen nach § 186 Abs. 1 Satz 1 AktG gleichgestellten Unternehmen oder einem Konsortium solcher Institute und/oder Unternehmen („Banken“) mit der Verpflichtung gezeichnet, sie den Aktionären im Verhältnis 1:5,7 zum dann festgelegten Bezugspreis anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsrechtsangebots wird zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsrechtsangebots betragen. Die Banken sollen einen Bezugsrechtehandel einrichten....
nehme stark an,das Sie nicht unter 0,80 geht,schätze die nächste Überraschung steht kurz vorm Abschluss,da lachen wir über 1,70. Bin heute Eingestiegen ein Tick zu früh,aber Ich mache mir keine Sorgen. Ruhig Blut.....
Ausverkauf od gehts noch weiter runter? Was erwartet ihr von der a.HV.? Die kap.erhöhung ist ja schon gesichert von großinvest oder? Würde sonst bei den kursen wenig sinn machen...