Für das Delisting in Frankfurt und von der JSE ist zwingend eine Barzahlung erforderlich. Andere Aktien oder nur CVR sind nicht zugelassen. Da führt kein Weg dran vorbei. Steinhoff wird also eine Barabfindung in der Höhe bezahlen, die eine Zustimmung auf der HV garantiert und jegliches Klagerisiko durch die Kleinanleger beseitigt. Würde Steinhoff z.B. 32 Cent + 20% Aufschlag anbieten, könnten die argumentieren, dass der Kurs in den letzten fünf Jahren niemals höher war und somit kein Anleger einen Verlust hat. In diesen 42 Cent ist das Wachstum vom Pepco und ein fiktive Bewertung von z.B. 5 Mrd für MF enthalten. Mit der Zustimmung verzichten die Aktionäre auf jegliches Klagerecht & Stimmrecht. Hierfür erhalten sie dann die 20% CVR (Nachbesserungspflichten) für Meilensteine, die z.B. sein könnten: - Erreicht der IPO von MF in den nächsten Jahren z.B. 7 Mrd anstelle der angesetzten 5 Mrd, so erhalten die Aktionäre als Nachbesserung 20% der Differenz ( also 2Mrd / 4,2Mrd Aktien *20%) als Entschädigung - Selbiges für das Pepco Wachstum, falls größer >20% Schätze es wird hier so 3-4 CVR Meilensteine geben - vielleicht auch eine Gewinnbeteiligung; diese wäre dann aber vielleicht auf 5 Jahre begrenzt. Maximal würden also vielleicht so 50 Cent / Aktie anfallen. Dafür wären nach 3-5 Jahren alle Anleger legal draußen - ohne weitere Klagen.
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