Fälligkeiten von Anleihen

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 25.04.21 11:13
eröffnet am: 03.02.14 19:09 von: laura66 Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 25.04.21 11:13 von: Saraunfpa Leser gesamt: 9364
davon Heute: 1
bewertet mit 1 Stern

03.02.14 19:09
1

4 Postings, 3936 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

Bin neu hier und benötige Hilfe bzw. eine Auskunft.

1. Wird man vor Fälligkeit einer Anleihe benachrichtigt und

2. wenn ja, von wem? Vom Emittent?

Das Depot wird von einer Direktbank verwaltet. Bin auch ein wenig ratlos, ob ich warten soll, bis die Anleihen fällig sind und der Emittent sie zurücknimmt oder ob ich an der Börse verkaufen soll, falls der Kurs steigt.

 

03.02.14 19:13
2

16574 Postings, 5031 Tage zaphod42Ja, wirst du

von der Depotbank ca. 4 Wochen vorher. Bis zum Fälligkeitstermin kannst du sie aber noch jederzeit an der Börse verkaufen.  

03.02.14 19:21

4 Postings, 3936 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

aha...  Bei Verkauf an der Börse ist für mich als Verkäufer der BID-Kurs relevant, oder?

Wenn die Anleihe am 09.07.14 fällig ist, erhalte ich zu diesem Termin dann noch eine Ausschüttung. Dann müsste ich also abwägen, ob ich die Ausschüttung noch mitnehme oder vorher verkaufe?



 

03.02.14 19:26

16574 Postings, 5031 Tage zaphod42Nein

die Ausschüttung wird mit dem Kurs als Stückzinsen verrechnet. Bsp:

BID = 98 EUR, Zinsen am 9.7. = 2% = 2 EUR, du erhälst ca. 99 EUR Erlös, weil es noch 1/2 Jahr bis Juli ist, du also Anspruch auf die anteiligen Stückzinsen hast.

Der Käufer erhält eine entprechende Steuergutschrift.

Du brauchst beim Anleihehandel also nie auf die Zinstermine achten, weil das gerecht gehandhabt wird.  

03.02.14 19:32

4 Postings, 3936 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

Ok, verstanden. Mir geht also nichts verloren, wenn ich vorher verkaufe, obwohl ich dann die letzte Ausschüttung nicht mehr erhalte? Ich erhalte das eingesetzte Kapital zurück und habe sozusagen von den Ausschüttungen der letzten Jahre profitiert?  

03.02.14 19:40

16574 Postings, 5031 Tage zaphod42Genau

Die Berechnung der anteiligen Stückzinsen erfolgt taggenau, ist also vollkommen gerecht für Käufer und Verkäufer. Der BID-Kurs enthält nicht die anteiligen Stückzinsen, der Verkäufer erhält also mehr Erlös als das BID, der Käufer muss mehr als das BID zahlen.  

03.02.14 19:49

4 Postings, 3936 Tage laura66Fälligkeiten von Anleihen

Ok...  dann warte ich bis Fälligkeit, nehme noch die Ausschüttung mit und erhalte zusätzlich mein eingesetztes Kapital zurück... richtig?

Dann bedankt sich das Greenhorn in Sachen Wertpapiere jetzt erstmal für die schnelle Hilfe.

Gruss Laura  

03.02.14 19:51

16574 Postings, 5031 Tage zaphod42Richtig

Sofern der Emmi nicht vorher pleite geht, ist das eine gute Option. Denn der VK kostet i.A. 1% Spesen und lohnt sich daher kurz vor Fälligkeit eigentlich nie ;-)

Good luck!  

12.02.14 16:15

13 Postings, 3936 Tage Tobias Schuster@laura66: Vielen Dank!

Werde es genau so machen!  

   Antwort einfügen - nach oben