-siehe Punkt 1, die Aktionäre bekommen etwas zugeschickt
Vollständige Tagesordnung der Jahreshauptversammlung von Jubii Europe N.V. (die „Gesellschaft"), die am 13. Februar 2020 stattfinden wird Die Einladung zu dieser Versammlung erscheint am 2. Januar 2020 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft, www.jubii.com. In dieser Einladung werden die nachstehenden Tagesordnungspunkte 1 bis 10 genannt. 1. Diskussion des Jahresberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 und aktuelle Informationen zum Liquidationsprozess Die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 sind im Jahresabschluss 2018/2019 enthalten, der den Aktionären zugleich mit der Einladung zu dieser Versammlung zugänglich gemacht wurde. Ein Bericht über den Liquidationsprozess wird den Aktionären zugesandt. 2. Diskussion der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze im Geschäftsjahr 2018/2019 Diskutiert werden die Informationen über die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die auf den Seiten 9, 11, 13, 19, 39, 51 und 52 des Jahresberichts 2018/2019 enthalten ist. 3. Diskussion und Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 Der Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 ist im Jahresabschluss 2018/2019 enthalten, der den Aktionären zugleich mit der Einladung zu dieser Versammlung zugänglich gemacht wurde. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss 2018/2019 zu genehmigen. 4. Informationen zur Verwendung des Nettoverlusts 2018/2019 Diskussion des Beschlusses des Aufsichtsrats - auf Antrag des Vorstands – über die Verwendung des Nettoverlusts 2018/2019 in Höhe von 2.051.000 EUR zur Verringerung der Rücklagen der Gesellschaft und/oder Erhöhung des Bilanzverlusts. Die genannte Verwendung von Verlusten ist mit der umsichtigen und risikoaversen Strategie der Gesellschaft und daher auch mit der Dividendenpolitik vereinbar, die in der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2008 diskutiert wurde. 5. Änderung der Vergütungsgrundsätze Vom Aufsichtsrat wird vorgeschlagen, die Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft zu ändern. Es wird vorgeschlagen, die Vergütungsgrundsätze auf die in Artikel 2:1235 a des niederländischen Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Anforderungen abzustimmen und damit die vergütungsbezogenen Vorschriften der Aktionärsrechterichtlinie II (EU) 2017/828 in den Niederlanden umzusetzen. Es ist nicht vorgesehen, den Inhalt der gegenwärtig bestehenden Vergütungsgrundsätze für das Mitglied des Vorstands oder die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu ändern. 1 Der Vorschlag für die geänderten Vergütungsgrundsätze ist in den Versammlungsunterlagen enthalten, die in den Niederlassungen der Gesellschaft und auf der Unternehmens-Website der Gesellschaft erhältlich sind. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, die Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft zu ändern. 6. Zusammensetzung des Aufsichtsrates – Aufsichtsratsmitglied AA Die derzeitige vierjährige Amtszeit der Bestellung von Manuel Crespo de la Mata zum Aufsichtsratsmitglied AA endet mit Schluss dieser Versammlung. Es wird vorgeschlagen, Herrn Crespo de la Mata für eine neue Amtszeit von vier Jahren zum Aufsichtsratsmitglied AA wiederzubestellen. Dieser Vorschlag wird von der Versammlung der Inhaber von AA-Aktien der Gesellschaft vorgelegt. Da die Versammlung der Inhaber von AA- Aktien nur einen Bewerber als Aufsichtsratsmitglied AA nominiert hat, ist die Nominierung von Herrn Crespo de la Mata nicht bindend. Herr Crespo de la Mata gehört der Geschäftsleitung von Telefonica an, einem der größten Aktionäre der Gesellschaft. Die Versammlung der Inhaber von AA-Aktien hat die Bestellung von Herrn Crespo de la Mata wegen seines langjährigen Engagements in der Gesellschaft aus Aktionärssicht vorgeschlagen und seine geschäftlichen Kompetenzen berücksichtigt. Die Angaben über das nominierte Aufsichtsratsmitglied, die nach niederländischem Recht vorgelegt werden müssen, sind diesem Dokument als Anhang beigefügt. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, Manuel Crespo de la Mata für die Dauer von 4 Jahren vom Schluss der Hauptversammlung bis zur Jahreshauptversammlung 2024 als Aufsichtsratsmitglied wiederzubestellen. 7. Beschlussfassung über die Entlastung a. des Alleingeschäftsführers der Gesellschaft von der Haftung für seine Pflichten Unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 genehmigt wird (siehe Tagesordnungspunkt 3), wird Folgendes vorgeschlagen. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, den Alleingeschäftsführer der Gesellschaft von der Haftung für seine Pflichten zu entlasten, soweit die Ausübung dieser Pflichten im Jahresbericht 2018/2019 wiedergegeben oder der Hauptversammlung anderweitig vor der Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 offen gelegt wird. b. der Aufsichtsratsmitglieder von der Haftung für ihre Pflichten Unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 genehmigt wird (siehe Tagesordnungspunkt 3), wird Folgendes vorgeschlagen. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, zu beschließen, die Aufsichtsratsmitglieder sowie alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Geschäftsjahres 2018/2019 die Position eines Aufsichtsratsmitglieds inne hatten, von der Haftung für ihre Pflichten zu entlasten, soweit die Ausübung dieser Pflichten im Jahresbericht 2018/2019 wiedergegeben oder der 2 Hauptversammlung anderweitig vor der Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 offen gelegt wird. 8. Bestellung der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 Aufsichtsrat und Vorstand haben die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, KPMG Accountants N.V., Amstelveen, Niederlande, beurteilt und nach ihrer Auffassung hat KPMG gute Kenntnis von der Lage der Gesellschaft. Angesichts der zufrieden stellenden Leistung von KPMG schlägt der Aufsichtsrat die Bestellung von KPMG Accountants N.V., Amstelveen, Niederlande, zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 vor. Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, KPMG Accountants N.V., Amstelveen, Niederlande, zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 wiederzubestellen. 9. Bevollmächtigung des Vorstands zum Rückkauf von Aktien im Namen der Gesellschaft Abstimmungspunkt: Es wird vorgeschlagen, den Vorstand mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats zum Rückkauf von 50 % des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Hauptv ersammlung zu bev ollmächtigen, und zwar für einen Rückkaufpreis zwischen der Höhe des Nennwertes der betreffenden Aktien einerseits und einem Betrag von 110 % des höchsten Kurses der Aktien Klasse B andererseits, der an der amtlichen Börse, an der die Gesellschaft notiert ist, an einem der dreißig Bankgeschäftstage vor dem Datum, an dem der Rückkauf vorgenommen oder vorgeschlagen wird, amtlich notiert war. Diese Bevollmächtigung ermöglicht dem Vorstand, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, flexibel zu handeln und schnell zu reagieren, falls und wenn dies für angemessen gehalten wird. Die Bevollmächtigung kann für beliebige Zwecke verwendet werden
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