Falls Du das Ganze wirklich ernst meinst, noch ein wohlgemeinter Tip von mir:
Es ist erfahrungsgemäß so, dass Richter auf Selbstjustiz ziemlich empfindlich reagieren. Da wird dann gerne der geamste Ermessensspielraum zu Ungunsten des Angeklagten ausgenutzt. Denn wie kann sich Otto Normalversager anmassen, das Gesetz selber in die Hand zu nehmen? Das dürfte Dich ggf. erheblich teurer kommen als Deine 282 Schluppen.
Deswegen: Auch wenn die Vorstellung, dem fraglichen Ebayer 'ne ordentliche Gesichtsdisco zu verpassen, emotional sehr befriedigend auf Dich wirkt, würde ich Dir eher raten, ne Nacht drüber zu schlafen und Deinen Anwalt einzuschalten.
Den Scheiß glaubst Du doch selber nicht, oder ? Auf das Geld scheiß ich einen dicken Haufen ! Drübergeschlafen habe ich schon 3 mal. Selbstjustiz ? Na und !!! Mir doch egal. Wer mich betrügt ist sich von vornherein dessen bewusst. Klingelingeling, guten Tag. Sind Sie herr XXXX ? Und noch während des ersten Lippenformens in Richtung "Ja" gibts so gewaltig eine vor die 12, dass er sich solche Betrigsaktionen für das Nächste Mal besser überlegt.
Und wenn er dann irgendwann nochmal was verkauft(betrügen will) erinnert er sich vielleicht an mich und verschickt die versteigerte Ware auch an den Gewinner der Auktion. Vielleicht wirst Du der Glückliche sein. Wer weiß ? Dann kannst Du Dich bei mir bedanken.
Ansonsten kaufst Du so wie ich, der Typ verkauft weiter, die KLagen sammeln sich beim Anwalt, und eh das Du das merkst, bist Du auch schon beschissen worden.
Wenn die Nachnahme-Sendung bei Dir eintrifft, musst Du auch bezahlen - selbst wenn Du vor den Augen des Postlers das Paket aufmachst und nur Müll drin sein sollte. So gesehen hast Du nicht viel gewonnen!
Ich weiss nicht wie Du das immer so hälts,aber ich für meinen Teil kann meine Überlegungen durch andere Sichweisen auch ändern! Manchaml betrachtet man nicht alles von allen Seiten.
Du scheinst ja ziemlich schnell in deine Schubladen einzusortieren!
Ich kann mich MadChart nur anschließen. Wenn der Kerl clever ist, dann zeigt er Dich an, denn Du kannst bis jetzt nicht wirklich sagen, ob Du betrogen wurdest, denn das der Kerl nicht reagiert, kann viele Gründe haben. Aber auf Körperverletzung steht Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe.