Der Wirkstoff Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2022 für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln in der EU genehmigt. Diese Genehmigung wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 auf Grundlage der zusammenfassenden Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erteilt. In die Entscheidung der Kommission ist das Ergebnis der Überprüfung der Einstufung und Kennzeichnung von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit eingegangen.
Als Berichterstatter für die gemeinschaftlichen Prüfungen und Bewertungen im zurückliegenden Genehmigungszeitraum war die Bundesrepublik Deutschland benannt. Das BfR war in diesem Verfahren mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat beauftragt. Gemäß den Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (vgl. Verordnung (EU) Nr. 283/2013) hat das BfR im Rahmen dieser Bewertung auch die Gentoxizität von Glyphosat bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung ist im finalen Renewal Assessment Report (RAR) und in der finalen Schlussfolgerung der EFSA (sog. EFSA Conclusion) dokumentiert.
Das Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung wurde im Dezember 2019 begonnen. Die Berichterstatter im aktuellen Genehmigungsverfahren sind Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden. Das BfR wird sich wie die anderen 22 europäischen Mitgliedsstaaten, die nicht als Berichterstatter benannt sind, im Rahmen des Peer-Review-Prozesses (Begutachtung) an den europäischen Bewertungsprozessen beteiligen.
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