Das Vorkaufsrecht im Rahmen einer Aktiengesellschaft ist eine Möglichkeit, dass die bisherigen Aktionäre ihren Anteil am Unternehmen beibehalten können, wenn neue Aktien auf den Markt geworfen werden sollen.
Wenn ein Aktionär beispielsweise fünf Prozent aller Aktien einer Aktiengesellschaft besitzt und es den Beschluss gibt, dass zur Finanzierung neuer Projekte neue Aktien ausgegeben werden sollen, dann verändert sich das Verhältnis der Aktienmengen aller Aktioniäre zur Gesamtzahl der Aktien dieses Gesellschaft.
Der Aktionär hält dann nicht mehr fünf Prozent, sondern vielleicht nur noch vier Prozent. Aus diesem Grund wurde das Vorkaufsrecht eingeführt. Wenn die Entscheidung gefällt wurde, dass junge Aktien auf den Markt geworfen werden sollen, um neue Gelder zu organisieren, haben die bestehenden Aktionäre das Recht, vor der Markteinführung der neuen Wertpapiere diese zu erwerben. Sie erhalten also die Möglichkeit, ihr Aktienkontingent aufzustocken, bevor die Aktien vergriffen sind, was bei populären Unternehmen durchaus vorkommen könnte.
Die Aktionäre können sich daher überlegen, ob sie noch mehr Geld in das Unternehmen investieren oder ob sie sich damit zufrieden geben, dass sie einen geringeren Anteil an der Aktiengesellschaft besitzen. Erst nach deren Entscheidung werden die verbliebenen neuen Aktien an der Börse gehandelt, sodass neue Aktionäre gefunden werden können.
mfg, ice
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