wie Sie annehmen verehrter memivi, haben Sie es, so glaube ich, doch nicht ganz! "Ist es nicht so, dass eine Kotierung in Bern nur möglich ist, wenn das EBK Untersuchungsverfahren abgeschlossen ist? Ist wiederum für den ABschlus des Verfahrens nicht ein Bericht notwendig? Muss dieser Bericht dann nicht von den beiden Untersuchungsbeauftragten unterschrieben sein ... " Ja, so ist es doch wie schon gesagt, die EBK-Untersuchng ist noch nicht abgeschlossen! Auch wenn unter diesem Bericht eine Unterschrift gefehlt hätte, wäre das nicht so tragisch gewesen und hätte bestimmt zu keinerlei nennenswerten Verzögerungen geführt. Die EBK benötigt zur Erstellung ihrer Verfügung auch noch so seine Zeit, denn die zuständige Person bei der EBK muss den Bericht ja auch noch sichten oder evtl. überprüfen und den Bericht verfassen. Danach muss die Verfügung auch noch rechtskräftig vom Präsidenten der EBK und dem Sekretariat der EBK unterschrieben werden. Also wäre diese fehlende Unterschrift auf dem des Abschlussberichtes der Untersuchungsbeauftragten eines der Untersuchungsbeauftragten bestimmt innert nützlicher Frist noch bei der EBK eingetroffen, denn die Distanzen in der Schweiz sind ja ziemlich kurz und auch hier kennt man z.B. Express oder sogar Kurierdienste... Und auf die Gefahr hin mich zum x-ten Male zu wiederholen. Die Untersuchung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen und deshalb macht ein Antrag auch keinen Sinn. Immer schön das Handelsregister oder SHAB im Auge behalten, das ist von Relevanz und nur das. Denn was da steht hat offizellen Charakter und sonst gar nichts. Da würde auch ein allfälliges Kotierungsinserat veröffentlicht, was ja gesetzlich vorgeschrieben ist, und sonstige Veränderungen in der Firma. Gruss Scamp
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