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Die von der Generalversammlung am 16. August 2005 beschlossenen Kapitalerhöhungen wurden vom Verwaltungsrat der Fantastic Corporation innert der gesetzlichen 3-Monats-Frist am 16. November 2005 beim Handelsregisteramt des Kantons Zug zur Eintragung angemeldet und vom Handelsregisterführer am 28. Dezember 2005 in das Tagebuch eingetragen. Am 28. Februar 2006 erliess das Eidgenössische Amt für das Handelsregister eine Verfügung, mit der die Genehmigung der Eintragung suspensiv bedingt verweigert wurde.
Das schweizerische Bundesgericht wird in den nächsten Monaten über die definitive Eintragung der Kapitalerhöhungen entscheiden. Während diesem Zeitraum können die zwischen dem 3. und 14 Oktober 2005 gezeichneten Aktien von der Gesellschaft nicht ausgeliefert und folglich von den Banken nicht in die Depots eingebucht werden. Die einbezahlten Gelder verbleiben bis zum Entscheid des Bundesgerichtes auf dem Sperr-konto. Gemäss unverbindlicher Auskunft der Bundesgerichtskanzlei wird das Bundesge-richt nicht vor Ablauf von drei Monaten (Juni 2006) über die Eintragung der Kapitaler-höhungen entscheiden.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Fantastic Corporation bemühen sich darum, durch den Verkauf der Patente und weiterer Aktiven, der Gesellschaft die not-wendige Liquidität zu verschaffen.
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