vorweg:
also ich schätze die mühe die du dir hier machst sehr,proxicomi.
und finde den hinweiß, dass ariva hier eventuellen uhrheberrechtsverletzungen vorbeugen sollte , recht zweifelhaft.
tatsache ist aber , dass sich mit der schriftlichen veröffentlichung tatsächliche rechtliche probleme ergeben könnten.allerdings handelt es sich bei dem urhg um eine zivilrechtliche geschichte. solange die eurams niemanden anzeigt, passiert da gar nichts. ausserdem müsste erst mal eine schriftliche abmahnung an ariva geschickt werden, die auf eine unterlassung drängt. sollte diese dann nicht eingehalten werden , wären erst danach rechtliche schritte zu beführchten. bis es soweit kommt, bist du auf jedenfall auf rechtlich sicherern boden ( sage ich als nichtgelehrter der rechtswissenschaften).
zur stützung meiner ausführung die entsprechenden stellen des uhrg:
§ 12.
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
die eurams könnte also jederzeit die veröffentlichung untersagen, stammtisch hin, stammtisch her.
§ 14.
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
§ 15.
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten;1 das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
wichtig ist hier das wort:ausschließlich
$19.
(3) Das Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
eben dieses recht hat ja eigentlich nur der uhrheber
oder leute an die der uhrheber dieses recht weitergibt.
$20,§21 und §22 regeln dies analog für andere medien
und hier noch mal das ganze als aufbereitung für den spezialfall internet:
http://www.rewi.hu-berlin.de/Lehrstuehle/Paulus/...beit3/kapitel3.htmnochmal : proxicomi, dies ist keine aufforderung deinen bei vielen beliebten dienst einzustellen.da du ja nach eigenen angaben sogar die erlaubnis der eurams hast, bestehen für dich sowieso keinerlei rechtlichen bedenken.und selbst wenn nicht, würde wegen dem eingangs geschildertem prozedere niemandem etwas passieren.
und wenn die eurams dir an den kragen will, dann sag hier bescheid. dann rufen wir bei ariva zum massenboykott des blattes auf. wollen mal sehen ob der wirtschaftliche schaden für die dann nicht grösser wird. ich gehe nämlich davon aus, das eine vielzahl deiner leser dieses blatt eh aboniert haben.
also auch in meinen namen nochmals vielen dank für deine mühen.
in diesem sinne