Es besteht nur noch die Möglichkeit, die Forderungen gegenüber der SECI GmbH beim eingesetzten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden, soweit diese noch nicht verjährt sind. So kann zumindest die Chance gewahrt werden, am Ende des Insolvenzverfahrens eine eventuell verbleibende Quote zu erhalten. Forderungen sind bis zum 03.03.2010 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
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