Kann man denn anhand der Anzahl abgegebener Stimmen überhaupt auf das Beteiligungsverhältnis schließen? Es schreibt einen ja keiner vor, dass man sein Stimmrecht ausüben muss, es schreibt einen höchstens jemand vor, sein Stimmrecht nicht ausüben zu dürfen, bspw. darf man sich nicht selbst entlasten. Die anwesenden 18,32% des Grundkapitals sind ja lediglich die maximal bei einem zur Abstimmung stehenden Punkt abgegebenen Stimmen. Rein theoretisch könnte somit ja bspw. auch 50% des Grundkapitals bei der HV anwesend gewesen sein können, sich lediglich jedoch nicht geäußert haben. Gerade, wenn ich nicht möchte, dass die Höhe meiner Beteiligung bekannt sein soll, welche Gründe auch immer dafür sprechen mögen, und ich unterstelle, dass ich einen signifikanten Anteil habe, wäre es ja eher unglücklich von mir, wenn ich bei allen Punkten, bei denen ich abstimmen darf, voll abstimme, auch wenn das Ergebnis vorher schon klar sein dürfte, die beispielhafte mathematische Leistung, "es gab immer ungefähr 15 Mio gültige abgegebene Stimmen, nur bei dem Punkt, an dem er nicht abstimmen durfte, da gab es lediglich 6 Mio abgegebene Stimmen, er hat wahrscheinlich um die 9 Mio Stimmen" sollten doch einige Menschen sonst vollbringen können, ich würde mich somit ungezwungen offenbaren.
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