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Steinhoff International Holdings NV : ANFRAGE AUF ZWISCHENVERLÄNGERUNG Steinhoff International Holdings NV / Schlagwort(e): Sonstiges Steinhoff International Holdings NV : ANTRAG AUF ZWISCHENVERLÄNGERUNG 11.08.2021 / 22:30 MEZ/MESZ Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt dieser Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. OFFENLEGUNG VON INSIDE-INFORMATIONEN GEMÄSS ART. 17 DER EU-MARKTMISSBUCHSVERORDNUNG (EU 596/2014, MAR) STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS NV - ANFRAGE AUF ZWISCHENVERLÄNGERUNG Steinhoff International Holdings NV (" SIHNV " oder das " Unternehmen ", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, " Steinhoff " oder die " Steinhoff-Gruppe ") informiert über den heute erteilten vorläufigen Verlängerungsoptionsantrag. Die SIHNV hat heute die Bestätigung erhalten, dass die erforderlichen Zustimmungen der Gläubiger mit einfacher Mehrheitsgarantie gemäß dem Rahmenvertrag (wie unten definiert) erteilt wurden, die eine Verlängerung um 12 Monate bis zum 31. " unter den Steinhoff Finanzdokumenten (wie unten definiert). Steinhoff verweist auf (1) den Rahmenvertrag vom 12. August 2019 zwischen SIHNV, dem Umbrella Agent und bestimmten anderen Agenten in der geänderten und neu gefassten Fassung vom 5. Februar 2021 (der " Umbrella Agreement "); und (2) den „Vorläufigen Verlängerungsoptionsantrag“, wie in Klausel 17 der Umbrella-Vereinbarung definiert und bereitgestellt. Der Antrag auf vorläufige Verlängerungsoption erlaubte der SIHNV, eine Verlängerung der endgültigen „Fälligkeitstermine“ und/oder „Kündigungstermine“ um 12 Monate zu beantragen, selbst wenn der globale Vergleichsvorschlag nicht umgesetzt wurde. Die Interimsverlängerung ist getrennt von der Verlängerung um 6 Monate bis zum 30. Juni 2023, die automatisch erfolgt, sobald das Settlement-Inkrafttreten des Steinhoff Global Settlements eintritt. Diese Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 kann vorbehaltlich einer gesonderten Zustimmung des Finanzgläubigers um weitere 6 Monate verlängert werden.
Dementsprechend wurden am „Fälligkeitstermin“ und/oder am „Kündigungstermin“ jeweils die folgenden Fazilitätenvereinbarungen und Verpflichtungen für bedingte Zahlungen verlängert: (i) Rahmenvereinbarung; (ii) SEAG First Lien Facility Agreement; (iii) SEAG Second Lien Facility-Vereinbarung; (iv) Betriebsvereinbarung SFHG 21/22; (v) SFHG 23 Facility Agreement; (vi) Vereinbarung über die Hemisphäreneinrichtung; (vii) NV/SEAG-Zusage für bedingte Zahlungen; (viii) NV/SFHG 21/22 Verpflichtungszusagen; (ix) NV/SFHG 23 Verpflichtungserklärung;
(x) Verpflichtung zur Zahlung von NV/Hemisphäre; und (xi) SIHPL/SFHG Verpflichtungszusagen, (zusammen die " Steinhoff Finanzdokumente ").
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