du greifst gerne voll ins klo, wa die Täter haben eine 2 chance verdient , wenn ich so eine scheiße lese kommt mir das kotzen, frag mal die Opfer die in aller Regel bis an ihr Lebens ende mit den folgen zu tun haben
Nokturnal
: Schon klar das man dafür wohl kaum ein Arzt findet
aber eigentlich könnt man es sich doch einfach machen. Bei Gewaltdelikten giebt es eben das Höchstmas an Strafe oder kannst du mir erklären warum man ,ausser in Notwehr, Gewalt anwenden sollte gegen seine Mitmenschen ?
007Bond
: Es liegt einzig allein am Richterspruch!
Das Problem würde nicht bestehen, so wie es hier auch schon geschrieben wurde, wenn die Täter von Anfang an entsprechend längere Haftstrafen erhalten würden. Jetzt im Nachhinein künstlich die Haftstrafen verlängern zu wollen, das kann ja wohl nicht im Sinne eines Rechtstaates sein!
nee ich ficke keine Kinder, vergewaltige keine Frauen oder raube aus Geldgier mit totes folge, wir reden ihr von Schwerverbrecher und nicht von falsch Parkern, aber du kannst ja deine Kinder (sofern du welche hast) oder deine Frau an perverse ausleihen, und fragst dann mal beim Abendessen wie den ihr Tag so war
sebestie
: Sie haben alle eine 2,3,4,5,6,7 Chance verdient
Daniel I. aus Bayern erdrosselte im Alter von 19 Jahren die Sozialpädagogin Margit R. († 31), onanierte über der Leiche. 1999 wurde er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Kurz bevor er entlassen wird, ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an – wegen „hoher Gefährlichkeit“.
Eine Sex-Bestie aus Baden-Württemberg (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern) sitzt seit 1973 fast ununterbrochen im Knast. Zuletzt wurde der Mann 1990 wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt. Auch hier wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet!
David G. (heute 55) aus Bayern sitzt, seit er 20 Jahre alt ist, immer wieder mit kurzen Unterbrechungen im Gefängnis. Er brach in die Wohnungen alleinstehender Frauen ein, vergewaltigte 1978 eines seiner Opfer. Zuletzt wurde er 1995 wegen Diebstahls zu vier Jahren und vier Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung (Höchstgrenze von zehn Jahren) verurteilt, die vor Kurzem verlängert wurde.
Der vierte Kläger, ein Mann aus NRW, wurde 1984 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Entführung verurteilt. 1989 kam er frei, schlug erneut zu: Vergewaltigung, schwerer Raub. 1991 wird er für neun Jahre hinter Gittern geschickt, kommt danach in Sicherungsverwahrung. Auch hier ordnete das Gericht nach weiteren zehn Jahren die Fortdauer der Unterbringung an.
Als Beispiel : Im suff vergewaltigt dein 20 Jähriger Sohn auf Mallorca ein Mädel. Du als Vater sagst natürlich: Der muss hinter Gitter, Lebenslang ! Keine zweite Chance! Pech gehabt ?
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Als Beispiel : Im suff vergewaltigt und tötet dein 20 Jähriger Sohn auf Mallorca ein Mädel. Du als Vater sagst natürlich: Der muss hinter Gitter, Lebenslang ! Keine zweite Chance! Pech gehabt ?
Wäre sehr unwahrscheinlich wenn der 20 jährige gleich in Sicherheitsverwahrung kommen würde ? Das passiert nur mit Leuten die es partou nicht lassen können Menschen zu ermorden,quälen,vergewaltigen .
Für Ladendiebe und Felgenklauer gibts sicher keine Sicherungsverwahrung...das sollte schon klar sein!
Und Querdenker, für Vergewaltigung alleine auch noch nicht! Stell mir gerade vor meine Alte behauptet plötzlich ich hätte sie Vergewaltigt...dann bin ich plötzlich Lebenslang weg??? Kachelmann würde sich auch freuen mit so was in Aussicht gestellt zu bekommen...!
die rückfallquote bei sexual Straftätern ist bei ca.70% (stand 2005 laut Studie) bei Leuten die morde in ihre taten in Kauf nehmen ist in aller Regel schon eine kleine oder große kriminelle Laufbahn vor gezeichnet, und das diese Menschen sich ändern ist auch sehr unwahrscheinlich, außer ihr körperlicher Gesundheitszustand bedingt durch Krankheit oder Alter lässt kein weiter leben ihrer karriere zu um es auch klar zu stellen ich rede von Menschen die voll ihrer geistigen Kräfte sind und trotzdem anderen schaden zufügen
ich will mal nicht hoffen das mein Sohn größeren Mist baut, sollte aber ein anderer Mensch zu schaden kommen müsste auch er die konsequenzen ziehen ,- sprich für den Mist der er angestellt auch gerade stehen.
Man muss kein (Kinder-)mörder oder Vergewaltiger sein um Sicherungsverwahrung zu bekommen. Informiert euch doch mal ein bisschen bevor ihr hier rumgeifert...
zeig mir mal bitte diese Studie...mich würde mal interessieren wie groß die Stichprobe und vorallem das Studiendesign war. Danke.
Zudem reden wir permanent am Thema vorbei. Das Eine (über das ich rede) ist ein im Sinne der Rechtsstaatlichkeit gesprochenes Urteil des BverfG. Das Andere (über das ihr redet) ist vordergründig erstmal subjektiver Missmut über Beispiele, wo Sexualstraftäter rückfällig geworden sind...was als solches zwar nachvollziehbar ist, aber so eben nicht gesetzlich verankerbar ist, wenn man gewissen und berechtigten Grundrechten im juristischen Sinne Folge leistet.
Vielmehr sollte es um die Frage gehen, ob wir im Strafmaß nicht die Änderung vornehmen, es den Amis gleich tun, und aus unserem "lebenslänglich" (15 Jahre) deren 25 Jahre machen...und dann in der Folge in den jeweiligen Rechtssprüchen Verurteilungen höher ausfallen lassen als bisher. Das läuft dann zumindest nicht wider der unseren Staat konstatierenden Rechtsstaatlichkeit.
----------- The only thing, that interferes with my learning, is my education...!
du muß aber ein gestörtes rechts Verhältnis haben und eine Gefahr für dein Umwelt sein, den auch ein Dauerfalschparker kommt nicht in Sicherungsverwahrung
Durchaus, er weiß sicherlich wovon er redet, das stimmt. Allerdings sind Untersuchungen in dem Bereich leider sehr, sehr rar, problembehaftet und auch noch nicht allumfassend durchgeführt worden.
So gibt es auch Studien, die nicht seitens eines Sexualwissenschaftler wie ihm kommen, sondern von Instituten forensischer Psychatrien (http://www.lichtblick99.de/theforens2.html) , die noch vor Jahren wiederum eine sehr geringe Rückfallquote auswertete.
Es ist ein verdammt schwieriges Forschungsfeld - nicht nur was das Verständnis der rein psychologischen Komponente anbelangt, sondern auch die komplette Datenerhebung.
Ich denke einfach, dass in diesem Fachbereich viel mehr diagnostische Fachabteilungen zusammenarbeiten müssten, um vorallem in dem Betätigungsfeld von Prof. Beier - der Präventition des Sexualverbrechens - voran zu kommen.
Nur denke ich, dass auch da die sich immer weiter ändernden Rahmenbedingungen im Alltag und Suggerierungen von Werbung etc dieses Forschungsfeld nicht leichter machen...und zwar im Sinne davon, dass gewisse Verhaltenstörungen auch psychologische Ergebnisse eines Lebens im 21. Jahrhundert sind.
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Der Sexualstraftäter Heinrich K. galt als Musterbeispiel für gelungene Resozialisierung - und wurde nach wenigen Tagen in Freiheit rückfällig. Nun behauptet der 49-Jährige, er habe das Mädchen nur missbraucht, um wieder ins Gefängnis zu kommen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,776344,00.html
----------- schulfrei bs zur Rente, ja so schön kann arbeiten sein