klasse post # 17, letzter Absatz. Der Forumsverfasser sollte sich in "ungerecht_handeln" umbenennen.
Dass auch von den Mods mit eklatant, unterschiedlichem Maß gemessen wird ist nicht zu tollerieren.
Bei Einem legt man die Schieblehre an, bei Anderen das Bandmaß.
@basti: da hast Du aber einige Fehler eingebaut.
1. Streubesitz 96,6 % = falsch! Es sind ca.88% http://finance.yahoo.com/q/mh?s=NOK+Major+Holders http://www.nasdaq.com/symbol/nok/institutional-holdings Größter Aktionär = Dodge & Cox mit ca. 8,4 %
2... erst ab 30% muss man ein angebot legen = falsch! Ab 30 % hat man das RECHT ein Pflichtangebot abzugeben, muss es aber nicht. Es kann ja ein Anderer hingehen und 51 % erwerben. Eigentümer Die Eigentümer (Aktionäre des Zielunternehmens) können als Einzige die Übernahme verhindern, indem sie ihre Aktien dem Bieter nicht andienen. Um dies zu vermeiden, liegt das Kaufangebot des Investors regelmäßig über dem (Börsen-) Wert der Anteile; eine „feindliche Übernahme“ ist für die Aktionäre dann ein Gewinn. Bildet sich eine Minderheit an Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, können diese unter bestimmten Bedingungen später über einen Squeeze-out zum Verkauf der Aktien gezwungen werden.
3....per gesetz müsste man den jahresdurchschnitt bieten... im moment geschätzte 3 euro = falsch! das Pflichtangebot muss mindestens so hoch sein (Mindestwert) wie der Durchschnitt der letzten 3 Monate (etwas kompliziert um es hier detailliert zu erklären). ES darf auch 5 mal so hoch und höher sein und NIEMAND muss das Angebot zu diesem Preis annehmen.
Mindestwert Der Mindestwert (Mindestpreis im Übernahmeangebot) wird auf Grund der Marktpreisentwicklung der jüngeren Vergangenheit ermittelt. Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Gegenwert mindestens dem gewichteten inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung eines Angebotes entsprechen. Die Gewichtung erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten Geschäfte. Für den Fall, dass der Käufer innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung des Angebots einen höheren als den oben berechneten Durchschnittspreis gezahlt hat oder bereit war zu zahlen, hat der Angebotspreis mindestens diesem Preis zu entsprechen. Das folgende auf fünf gedachte Handelstage verkürzte Berechnungsbeispiel veranschaulicht das Prinzip der Ermittlung des Mindestwertes.
Tag Kurs§Handelsvolumen Stück Kurs x Handelsvol.
1 100 1.000 100.000 § 2 110 2.000 220.000 § 3 115 5.000 575.000 § 4 120 10.000 1.200.000 § 5 125 20.000 2.500.000 § Summen 570 38.000 4.595.000§ daraus herleitbar: ungewichteter Durchschnittskurs: 114,00 (570: 5) umsatzgewichteter Durchschnittskurs: 120,92 (4.595.000: 38.000) Der Börsenkurs am letzten Handelstag (= letzter Handelstag vor der Veröffentlichung des Übernahmeangebotes) liegt bei 125. Der ungewichtete Durchschnittskurs aus allen zu Grunde liegenden Handelstagen beträgt 114. Der umsatzgewichtete Durchschnittskurs und damit der Mindestpreis eines Übernahmeangebotes beläuft sich auf 120,92. Dieser Wert ist der Mindestbetrag für eine Geldleistung je Aktie oder bestimmt das Bezugsverhältnis für einen etwaig angebotenen Aktientausch. Soll das Angebot genau auf dem Niveau des Mindestwertes erfolgen und beläuft sich der Börsenkurs der zum Tausch angebotenen Aktie des Bieters am maßgeblichen Stichtag beispielsweise auf 181,38, lautet das Umtauschverhältnis 3: 2, d. h. für je drei Aktien des Unternehmens, dem das Umtauschangebot gilt, erhält der Aktionär zwei Aktien des Bieterunternehmens (3 × 120,92 = 2 × 181,38).
4.....von daher könnte microsoft still und heimlich zukaufen... = Falsch! Legal NIEMALS; schon mal was von Meldepflichten gehört.
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen WpHG (1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent etc. Analog gibt es dies auch in USA (in der westlichen Welt fast zu 100 % harmonisiert)
Und wenn bekannt wird (und es wird IMMER bekannt), dass Jemand zwecks Übernahme shares kauft, was geschieht dann mit dem Kurs????
Will nicht stänkern!
Nur bevor Du was behauptest, solltest Du Dich anhand geltendem Recht vergewissern, dass dies auch stimmt!
VG und netten Sonntag
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