Beispiele gefällig?
"Obwohl unter deutschen Medizinern weitgehend Einigkeit besteht, dass jedenfalls für Deutschland eine vorbeugende routinemäßige Beschneidung nicht indiziert ist, kann angesichts der weltweit unterschiedlichen Fachmeinungen und -empfehlungen auch eine solche Zwecksetzung Ausdruck von im Interesse des Kindes gelebter Elternverantwortung sein."
"Über die Auswirkungen der Beschneidung auf das sexuelle Erleben der Betroffenen und ihrer Partner liegen unterschiedliche Aussagen vor. Mit dem Verlust der am Penis befindlichen sensiblen Haut ist ein Verlust von Rezeptoren (Tastkörperchen) verbunden. Über die Frage, ob die Beschneidung zu negativen Auswirkungen auf das Sexualleben des Mannes und ggf. auch seiner Partnerin oder seines Partners führt, gehen die Meinungen auch in der Wissenschaft allerdings auseinander."
"Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung geht davon aus, dass es deutliche Hinweise auf langfristig negative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidung gibt. Demgegenüber konstatieren Ärzte (?): „Erkenntnisse über psychische Langzeiteffekte der Zirkumzision sind rar.“ (Stehr u. a., a. a. O., 54)"
"Die vorliegende Regelung ist mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte vereinbar. Sie steht im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (KRK). Insbesondere verstößt sie nicht gegen Artikel 24 Absatz 3 KRK, wonach die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen treffen sollen, um überlieferte Bräuche abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind."
"Schließlich lässt der Umstand, dass es sich bei der Beschneidung vielfach um ein „religiöses Grundbedürfnis“ handelt, den Schluss zu, dass ein Verbot der Beschneidung nicht dazu führen würde, dass sie nicht mehr praktiziert wird. Zu befürchten wäre, dass die Umstände, unter denen Beschneidungen dann vorgenommen würden, den an die sachgemäße Durchführung und die hygienischen Bedingungen zu stellenden Anforderungen nicht mehr gerecht würden und Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Jungen entstehen könnten."
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