BZ: In Ihrem Buch zitieren Sie Willy Brandt, der 1968 im Bundestag jedoch gesagt hat: “Die Vorbehaltsrechte der Alliierten sind endgültig erloschen.” Foschepoth: Dieser Satz ist richtig und falsch zugleich. Richtig ist, dass die Vorbehaltsrechte abgelöst wurden. Falsch ist jedoch der Eindruck, als seien sie ersatzlos aufgehoben. Längst waren die gleichen Überwachungsrechte im Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut und anderen geheimen Vereinbarungen festgeschrieben worden, die bis heute noch gültig sind. Hierzu zählt vor allem die geheime Verwaltungsvereinbarung, die die Bundesregierung 1968 abschließen musste, um die formelle Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte überhaupt zu erreichen. Aus Siegerrecht war Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht geworden, das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen. So hatte Willy Brandt Richtiges gesagt, die Wahrheit aber verschwiegen. Die, wäre sie damals schon bekannt geworden, einen Eklat mit ungewissem Ausgang ausgelöst hätte.
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