https://correctiv.org/faktencheck/2020/08/28/...n-corona-in-bolivien/https://www.mimikama.at/aktuelles/chlordioxid/https://www.br.de/nachrichten/wissen/...lorbleiche-gefaehrden,SdstWKKZitat Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/ChlordioxidMissbräuchliche Verwendung
Eine „trinkfertige“ 0,3 %ige Chlordioxidlösung mit zahlreichen angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften wird als CDL (auch CDS für chlorine dioxide solution) vermarktet. CDL soll analog wie MMS zur Therapie oder Prävention diverser Erkrankungen (z. B. Krebs, Diabetes, Hepatitis, Multipler Sklerose, Alzheimer, AIDS, Malaria, Potenzprobleme), vermeintlicher Erkrankungen (Autismus; dort in Form von Einläufen bei Kindern)[47] oder der Bekämpfung von Krankheitserregern (Pilzen, Viren, Bakterien, Parasiten) dienen.[48] Reputable Nachweise existieren hierfür nicht.
Die verkaufte Chlordioxidlösung überschreitet 10.000-fach den gesetzlich zugelassenen Höchstwert an ClO2 in Wasser.[36] Es ist kein zugelassenes Arzneimittel, mehrere Behörden warnen vor der Einnahme, sie ist gesundheitsschädlich.[49][50][51][36] So wurde nach einer CDL-Einnahme u. a. von Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Nierenversagen, Darmschädigungen und Blutdruckabfall berichtet.[52][49] Vor einer Chlordioxid-Behandlungen bei Kindern oder Säuglingen wird ausdrücklich gewarnt, so rät die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin „nachdrücklich und klar von einer Einnahme ab“; zudem kann sie (sorge)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.[49]
Auch eine angebliche Wirkung gegen SARS-CoV-2 bei Einnahme von Chlordioxid ist eine Falschinformation. Im Gegenteil, solche Lösungen sind gesundheitsschädlich und ätzend und können zu massiven Schädigungen führen.[51] In mehreren Ländern wie Bolivien, den USA, Österreich[53] oder Argentinien[54] führte die Einnahme, auch zur vermeintlichen Prophylaxe gegen COVID-19, zu Vergiftungen und Todesfällen. Das bolivianische Gesundheitsministerium lehnte die Einnahme ausdrücklich ab: „Diese Substanz ist hochgefährlich und kann ernste gesundheitliche Probleme verursachen.“[55][56] In
Die in anderen Ländern wie Ungarn angebotenen, früher irreführend als Medizinprodukte beworbenen Mittel wie chlordioxidhaltige Zahnbleichlösungen gelten mittlerweile als zulassungspflichtige Arzneimittel (topisches Desinfektionsmittel) und wurden vom Markt zurückgezogen.[36]