Google Split und KapSt.

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neuester Beitrag: 09.11.15 12:37
eröffnet am: 08.04.14 14:05 von: Bernd Bense. Anzahl Beiträge: 123
neuester Beitrag: 09.11.15 12:37 von: Roecki Leser gesamt: 102430
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03.06.14 19:03
1

1128 Postings, 6080 Tage FortunusEinbuchung

Meiner Meinung nach wäre lediglich eine Version richtig:

vor Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y im Depot

nach Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
x Class C Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
keine Kapitalertragssteuer, da neutral

Erst beim anschließenden Verkauf wird dann ggf. Kapitalertragssteuer fällig.  

03.06.14 19:16

5 Postings, 4510 Tage Samio@roecki

Entweder wird eine Sachdividende angenommen, dann ist der Wert der A-Aktie in deinem Depot richtig.
Wird ein Split angenommen, dann müssten deinen beiden Aktienpositionen je 1333Euro Anschaffungskosten zugerechnet werden.
Bis jetzt scheint es noch niemand geschafft zu haben seine Bank davon zu überzeugen, dass es sich um einen Split handelt. Vielleicht gelingt es dir ja.
Falls nicht, dann bist du wenigstens einen Schritt weiter, wenn entweder der Anschaffungspreis auf 409,75Euro je C-Aktie korrigiert wird, ODER die abgeführte Kapitalertragsteuer zurücküberweisen wird, und der Anschaffungspreis von 0 Euro beibehalten wird. Die zweite Variante ist die bessere.
Viel Erfolg!  

04.06.14 13:10

16026 Postings, 5808 Tage Roecki@Fortunus

Genau, dies ist auch meine Meinung, aber da unterschiedliche WKN für Google C-Aktie und der deutsche Staat dies als Spin-Off einstuft, wird es als Sachdividende eingestuft mit dementsprechend sofort fälliger Kapitalertragsteuer!

Größte Sauerei aller Zeiten.  

08.06.14 00:22

1128 Postings, 6080 Tage Fortunus@Roecki

Ich weiß, bin ja selbst betroffen.
Ging nur davon aus, dass sich dieser Irrtum bis jetzt schon längst geklärt haben wird ...  

18.06.14 15:15

16026 Postings, 5808 Tage RoeckiLeider ist es kein Irrtum ...

Der Einstandskurs meiner Ursprungsaktien ist auf dem Originalkurs geblieben und sind durch den Split natürlich dementsprechend im Minus!

Der Einstandskurs der Google C Aktien wurde auf 409,75€ und nicht wie ursprünglich auf 0€.

Damit habe ich weniger Probleme, denn wenn ich jetzt das Minus ausbügel, ist beim Verkauf dementsprechend weniger Gewinn angefallen, der versteuert werden muß.

Ein Wehmutstropfen.
 

19.06.14 10:13

1128 Postings, 6080 Tage Fortunus@Roecki

So ist die Einbuchung bei mir auch erfolgt.
Ich habe mit den Google Class C Aktien allerdings bei Verkauf keinen Verlust, der verrechnet werden könnte. Somit ist es effektiv weiterhin eine 4-stellige Summe, die hier zu Unrecht von mir einkassiert wurde ...

Ich hoffe weiterhin, dass sich hier noch etwas tut. Es kann ja nicht angehen, dass diese generelle Falschbesteuerung durchgeht. Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.  

19.06.14 14:07
1

16026 Postings, 5808 Tage Roecki@Fortunus

Zitat:
Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.

Antwort:
Woher hast Du den die Information? Quelle?

**************************************************

Es ist aber auch so, daß meine Google A Aktien (Altaktien) jetzt im Minus sind, weil der Einstandskurs durch die Kurshalbierung höher lag, bei mir ca. 530€. Somit entstehen hier zunächst mal keine Gewinne, die versteuert werden müssen, es sei denn Google steigt auf weit über 530€.

Bezüglich der Google C Aktien entstehen dort ja erst Gewinne oberhalb von 409,75€.

Wenn ich von 100% Gewinn ausgehen möchte, dann muß ich also noch ein bißchen halten und vor allem auch die erneute Kapitalertragsteuer plus Soli plus Kirchensteuer auf Gewinne berücksichtigen.

Ich müßte mal durchrechnen, wo der Kurs von Google stehen müßte, damit ich tatsächlich 100% Gewinn erziele, abzüglich aller Abzüge.
 

03.07.14 19:18
2

857 Postings, 5466 Tage flobucEinspruch gegen ESt einlegen

Zuteilung von Aktien einer US-amerikanischen KapG auf Grund einer Unternehmensumgliederung ("Spin-Off") keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, FG Nürnberg, Urteil vom 12.6.2013, 5 K 1552/11, Revision eingelegt, Az. des BFH VIII 47/13

Wenn schon Spin-Offs strittig sind, dann der Google-Split erst recht

Hat hier eigentlich jemand gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt der abführenden Bank Einspruch eingelegt?  

30.08.14 15:25
1

1 Posting, 3740 Tage no_tax_on_splitAntrag nach § 37 Abs.2 AO


habe ich auch bereits beim Betriebsstättenfinanzamt meiner Bank eingelegt und bin wie erwartet abgebügelt worden, mit wenig überzeugenden Argumenten. Da Schreiben sah ähnlich aus wie das hier: http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/

Ich werde mich wehren:

Ein Häkchen in der Spalte steuerrelevant in der WM-Datenbank war Auslöser der beispiellosen Abzocke von Googleaktionären. Die Depotbanken leisteten dieser Aufforderung ihreres Verbandes gerne Folge und belasteten im vorauseilenden Gehorsam und ohne Vorwarnung die Konten ihrer Kunden, denen gegenüber sie doch eigentlich zur Sorgfalt verpflichtet sind.
Diese WM-Datenbank wird vom Bundesverband der Banken betrieben oder zumindest maßgeblich beeinflusst. Der Hautgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Kemmer, wurde auf Grund des Geschicks seines Anwalts und gegen eine Geldauflage gerade von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreu gerettet. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/...lt-13117590.html
In seiner  Begrüßungsrede  http://bankenverband.de/veranstaltungen/...ngsrede-von-michael-kemmer
zum Gepräch in der Burgstraße am 10.07.2014 in Berlin warnt er vor zukünftigen Einflussverlusten der Banken und begründet dies mit den Aktivitäten von Google auf diesem Gebiet.

Inzwischen bin ich einen Schritt weiter und kurz davor einem hoffentlich guten Anwalt einen Auftrag zu geben. Wer sich eventuell auch daran beteiligen will und/oder einen möglicherweise in Steuerrecht erfahreneren Anwalt kennt sollte sich bald bei mir melden no_tax_on_split (at) arcor.de

Moderation
Zeitpunkt: 04.09.14 11:15
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: wekiselten

 

 

26.12.14 10:21

371 Postings, 4290 Tage marc-tempViel Zeit

vergangen, habe mal wieder die alten Unterlagen diesbezüglich gefunden. Gibt es was neues?
Zwischenzeitlich habe ich meine Google Aktien A & C verkauf und mit dem Verkauf der A Aktien deutliche Verluste realisiert, mit dem Verkauf der C Aktien kleine Gewinne.
Die Verluste wurden meinem Verlustvortrag hin zugerechnet und werden dann gegengerechnet. D.h. im Endeffekt kostet mich diese ganze Google Aktion nicht ganz so viel, wie es anfangs erschien.  

25.06.15 16:01

857 Postings, 5466 Tage flobucDieser Thread ist seltsamerweise

völlig eingeschlafen, obwohl das Thema schließlich durch Abgabe der eigenen Steuererklärung gerade jetzt aktuell ist. Mich würde sehr interessieren, ob jemand schon Reaktionen von seinem Finanzamt bekommen hat.  

25.06.15 16:12

857 Postings, 5466 Tage flobucHat sich nach einem Blick in

ein ernster zu nehmendes Börsenforum schon erledigt.
Die Steuer gibts zurück. Na also.

https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other  

16.07.15 18:42

257 Postings, 5500 Tage juliusjrKomisch hab jetzt bei dab die gutschrift erhalten

is aber nur ca 70prozent von dem was ich damals an steuern gezahlt hab. ???
Habt ihr die volle summe bekommen??  

20.07.15 12:44

1 Posting, 6255 Tage Riny2000Korrektur der Kapitalmassnahme von Google erfolgt

Der Steuerabzug der Depotführenden Stellen wird storniert und es erfolgt eine Neuabrechnung der Kapitalmaßnahme.

Siehe Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...eller-Maersk.html

 

20.07.15 18:02
Richtig, bei guten Instituten wie der Deutschen Bank erfolgt die Gutschrift automatisch. Dort steht das Geld mit Wertstellung zum 15.7.2015 schon auf dem zum Depot gehörenden Girokonto.
Auch die Spitzenabrechnung erfolgte neu, zwar geringe Beträge, aber eben korrekt abgerechnet.  

20.07.15 20:02

7 Postings, 4562 Tage Visionary_73Gutschrift

Habt ihr den vollen Betrag gutgeschrieben bekommen, der seinerzeit zu Unrecht einbehalten/abgeführt wurde? Meine Bank teilt mir mit, dass das Jahr 2014 schon steuerlich abgeschlossen ist, man mir nur einen anteiligen Betrag aus 2015 gutschreiben könnte (minimal) und ich mich daher an das Finanzamt wenden müsste...
Kann doch nicht sein!
Wäre daher wichtig für mich zu wissen wie eure Banken das handhaben.

Danke schon mal vorab!
 

23.07.15 09:26

1128 Postings, 6080 Tage FortunusKorrektur

Mir wäre es auch wichtig von anderen zu erfahren, wie die Depot-führenden Banken das handhaben. Ich warte aktuell noch auf eine Gutschrift oder sonstige Aktion. Bisher habe ich nur die Ankündigung im Depot gefunden, dass die Einbuchung (Einstandskurs, Kaufzeitpunkt etc.) korrigiert werden soll. Ob auch eine automatische Rückbuchung der zu Unrecht abgeführten Beträge etc. erfolgt ist mir bisher nicht bekannt.  

14.08.15 18:54

11326 Postings, 3726 Tage TischtennisplattenspEigentlich müssten nun alle....

Gutschriften durch sein, oder?

Ich frage mich, was kommt, wenn die neue Alphabet an den Start geht und vor allem, wenn dann einzelne Bereiche wie NEST an die Börse gehen sollten. Wer Google langfristig hält, hat nach dem Split in Google A und Google C letztlich zwar keinen Schaden, aber nervig war das Gezerre schon.
Man sollte das hier im Auge behalten.
Jedes Jahr brauche ich das nicht.  

18.08.15 14:45

1 Posting, 3387 Tage jweberErstattung und erneute Belastung bei ING DIBa

Meine Depotbank ING DIBA hat mir Anfang August 2015 die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zwar erstattet aber sofort wieder erneut eine Kapitalertragssteuer in gleicher Höhe eingezogen. Begründet wird das mit der sogenannten Delta Korrektur und angeblichen Kursgewinnen?!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?  

08.11.15 23:15

16026 Postings, 5808 Tage RoeckiNachruf ...

Mir wurde auch nur ein Teil der ursprünglich in 2014 abgezogenen Kapitalertragssteuer für die Google-C-Aktien, die ursprünglich als Sachdividende eingestuft wurden, wieder gutgeschrieben.

Wieviel Prozent vom ursprünglichen Abzug war es bei Euch?

Hat sich bei Euch eventuell der Aktienverlusttopf erhöht?  

08.11.15 23:58
Der Split und die BMF-Entscheidung waren nicht unterjährig. Es kann also sein, dass Institute bei der Jahressteuerbescheinigung Verlusttöpfe verrechnet haben. Das muss man dann nachrechnen. In der Sache sieht es so aus: http://www.sem.berlin/bundesfinanzministerium-bewertet-google-aktie/  

09.11.15 12:36

16026 Postings, 5808 Tage RoeckiHallo Tischtennisplatte ...

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat im Prinzip Jeder seinen Verlusttopf aufgefüllt bekommen. Mich würde mal interessieren, um wieviel pro Aktie? Irgendwie komme ich mit den ganzen Zahlen nicht zurecht. Das passt irgendwie vorne und hinten nicht zusammen.

Auf der einen Seite ist die Rede von einem aufgefüllten Aktienverlusttopf, auf der anderen Seite wird die abgezogene Kapitalertragssteuer zurückgebucht, bei mir aber nicht in vollem Umfang. Die Frage ist, wie berechnet sich das? Das müßte doch je nach Anzahl der ehemaligen Google-Aktien bei Jedem gleich sein!

Wenn ich die komplette Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer zurückgebucht bekäme, dann dürfte doch eigentlich der Aktienverlusttopf nicht erhöht werden?

Wie lief das bei Euch ab? Beispiele wären nett.
 

09.11.15 12:37

16026 Postings, 5808 Tage Roecki#121

Vielen Dank für den Link, ich kannte nur das Schreiben vom BMF.
 

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