StGB § 186 die üble Nachrede und deren BedeutungEin Nachbar hatte über Künzelmann schlecht geredet und die Gerüchte waren bis zu Künzelmann gekommen. Künzelmann stellte den Nachbarn zur Rede. "Ich werde es bestimmt nicht wieder tun", versprach der Nachbar. "Ich nehme alles zurück, was ich über Sie erzählt habe". Künzelmann sah den anderen ernst an. "Ich habe keinen Grund, Ihnen nicht zu verzeihen" erwiderte er. "Jedoch verlangt jede böse Tat ihre Sühne." "Ich bin gerne zu allem bereit." sagte der Nachbar zerknirscht. Künzelmann erhob sich, ging ins sein Schlafzimmer und kam mit einem großen Kopfkissen zurück. "Tragen Sie dieses Kissen in Ihr Haus, das hundert Schritte von meinem entfernt steht." sagte er. "Dann schneiden Sie ein Loch in das Kissen und kommen wieder zurück, indem Sie unterwegs immer eine Feder nach rechts, eine Feder nach links werfen. Dies ist der Sühne erster Teil." Der Nachbar tat, wie ihm geheißen. Als er wieder vor Künzelmann stand und ihm die leere Kissenhülle überreichte, fragte er: "Und der zweite Teil meiner Buße?" "Gehen jetzt wieder den Weg zu Ihrem Haus zurück und sammeln Sie alle Federn wieder ein." Der Nachbar stammelte verwirrt: "Ich kann doch unmöglich all die Federn wieder einsammeln! Ich streute sie wahllos aus, warf eine hierhin und eine dorthin. Inzwischen hat der Wind sie in alle Himmelsrichtungen getragen. Wie könnte ich sie alle wieder einfangen?" Künzelmann nickte ernst: "Das wollte ich hören! Genau so ist es mit der üblen Nachrede und den Verleumdungen. Einmal ausgestreut, laufen sie durch alle Winde, wir wissen nicht wohin. Wie kann man sie also einfach wieder zurücknehmen?" Der Botschafter lt. Bilanz Gruß Moya
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