bin nach diesem Schriftverkehr nicht ins Gefängnis gekommen und musste auch kein Zwangsgeld bezahlen, mit dem mir gedroht wurde. Tja das war vor 25 Jahren noch möglich. Himmel, wie die Zeit vergeht ;))
Anmeldung von Rundfunkgeräten
Sehr geehrter Herr XXX,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom xx.xx.96 als Antwort auf meine Rundfunkanmeldung ab xx/96.
Darin heißt es, dass meine Angaben zur Bearbeitung nicht ausreichen. Leider kann ich auch auf dem nochmals beigefügten Formular keine anderen Angaben als die bereits am xx.xx.96 von mir übermittelten machen.
An früheren Wohnorten wurden von mir keine Rundfunkgeräte auf meinen Namen angemeldet, da ich bislang gemeinsam mit meiner Freundin gewohnt habe, die freundlicherweise die Zahlung der Rundfunkgebühren übernommen hat. Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit dieses Schreibens nutzen, Ihnen vor Augen zu führen, dass nicht jeder Verbraucher das Medium Rundfunk und Fernsehen gleichermaßen als einzige und wichtigste Informationsquelle nutzt und schätzt. Sie sollten die Attraktivität dieser Medien daher nicht überbewerten.
Ich z.B. bevorzuge es bei weitem, seriöse Zeitschriften und überregionale Zeitungen zu lesen, da diese wesentlich ausführlichere Informationen bieten als es die von Werbung und hirnlosen Talk- und Spielshows überladenen Programme - auch der öffentlich-rechtlichen Sender! - können.
Ich denke, dass ich mit diesen zusätzlichen Informationen plausibel darlegen konnte, warum ich bislang keine Rundfunkgräte angemeldet habe, und hoffe, dass Sie von der Prüfung der Zwangsanmeldung bzw. der Festsetzung eines Zwangsgeldes Abstand nehmen werden.
Sollten Sie dennoch weiterhin der Meinung sein, die o.a. rechtlichen Schritte gegen mich einleiten zu müssen, möchte ich Sie bitten, entsprechende Schreiben an meinen Rechtsanwalt Herrn Dr. XXX, Anwaltssozietät XXX, YYY & Partner, xxxxxstraße xx, 3xxxx , zu richten, der in diesem Fall meine Interessen vertreten wird.
Mit freundlichen Grüßen,
ZZZ
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