Die Änderungsvorbehalte der Dylan Media B.V. zur HV-Tagesordnung interpretiere ich folgendermaßen : Dylan Media B.V. behält sich das Recht vor, die HV-Tagesordnung umzugestalten. Sie will gegebenenfalls zusätzliche Punkte in die Tagesordnung aufnehmen oder bereits angekündigte HV-Themen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der HV gegebenenfalls abändern lassen. Finanzinformationen, die vor der Hauptversammlung veröffentlicht werden, sollen gegebenenfalls in der HV-Tageordnung Berücksichtigung finden.
Erläuterung:
"Dylan Media behält sich das Recht vor...": Diese Formulierung ist eine gängige Klausel in Einladungen zu Hauptversammlungen, die es dem Unternehmen erlaubt, Änderungen an der Tagesordnung vorzunehmen. "...die Hauptversammlung zu ändern": Dies bezieht sich auf die Möglichkeit, die Agenda der Versammlung, also die Liste der zu behandelnden Themen, anzupassen, insbesondere Finanzinformationen zu berücksichtigen, die voraussichtlich vor der HV veröffentlicht werden. Dies deutet darauf hin, dass Dylan Media beabsichtigt, aktuelle Finanzdaten in die Überlegungen zur Hauptversammlung einzubeziehen. Ob und wie Dylan Media von den Tagesordungs-Änderungsvorbehalten bis zur HV Gebrauch macht, ist völlig offen. Insoweit hat sich an der Sachlage vor der HV nichts geändert.
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