Wir haben gestern den Beschluss über die Ordnungsgeldanträge bekommen. Wie bereits geschrieben müssen wir 1.500 Euro zahlen. Wahlweise ist auch ein Tag Haft je 250 Euro möglich. Heute haben wir die dritte einstweilige Verfügung bekommen. Sie bezieht sich auf ein Posting von börsenfurz1.
Anbei eine Übersicht: 1) Einstweilige Verfügung, Az. 325 O 243/09, 07.07.09 - Widerspruchsverhandlung verloren - 2 Ordnungsgeldanträge wegen Wiederholung der Beleidigung, Kosten 1.500 € 2) Einstweilige Verfügung, Az. 325 O 300/09, 01.09.09 - Anwalt hat Klage erhoben, neues Az. 325 O 398/09 3) Einstweilige Verfügung, Az. 325 O 463/09, 15.01.10
bisherige Kosten: 361,90 08.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, außerger. Rechtewahrnehmung 713,75 11.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung 328,50 29.09.09 Az. 325 O 300/09, Justizkasse Hamburg 811,81 27.11.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung 121,40 30.12.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, Ordnungsgeldanträge 741,00 04.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeldanträge --------------------------------------------------
3.078,36 Summe
Zu den bisherigen Kosten kommen unter anderem noch die 1.500 Euro für die Ordnungsgeldanträge und die Kosten für unseren Anwalt.
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