"Abmahnungen gefährden die Pressefreiheit" 7. Juli 2009 | 11:00 Uhr | Aktien-Blog
Aktien-Blog wehrt sich juristisch gegen Markus Frick
Karlsruhe - Im April erreichte Aktien-Blog eine Abmahnung von Markus Frick, in welcher der ins Visier der Staatsanwaltschaft geratene „Börsencoach“ die Unterlassung von Aussagen fordert, die so angeblich nicht der Wahrheit entsprechen – für den Betreiber des kritischen Anlegermagazins ein Eingriff in die grundrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit, gegen den die Seite juristisch vorgehen wird.
Der „Börsencoach“ moniert einen Artikel vom 12.8.2008, in dem Aktien-Blog über einen Sachverhalt berichtete, der nach Ansicht von Markus Frick so heute nicht mehr den Tatsachen entspricht. Aus diesem Grund halte Aktien-Blog „falsche Informationen“ bereit, die Markus Frick in seinen Rechten verletzen, argumentiert der Anwalt der selbst ernannten „Stimme des Geldes“. „Der Umstand, dass der abgemahnte Artikel gleich zwei Datumsangaben enthält, wird dabei völlig ignoriert. Es kann grundsätzlich nicht sein, dass die Darstellung von Sachverhalten, die sich fernab der breiten Öffentlichkeit ändern, kostenintensive Abmahnungen nach sich ziehen“, argumentiert Nico Popp, Gründer und leitender Redakteur von Aktien-Blog.
Neben dem Vorwurf der Falschinformation störte sich Markus Frick auch an einem Satz, in dem Aktien-Blog ein Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen Frick erwähnt, jedoch nicht darauf eingeht, dass das Urteil zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war. „Hier ignoriert Frick die Tatsache, dass der Satz einen Link zu einem weiteren Artikel enthält, in dem ausführlich über das Urteil berichtet wird. Dies ist eine gängige Praxis und für jeden Leser nachvollziehbar“, so Popp.
Inzwischen hat Frick vor dem Landgericht Hamburg im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erreicht, die auf den Vorwurf der Falschinformation abzielt und es Aktien-Blog untersagt, bestimmte Aussagen zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Aktien-Blog hat sich derweil zur Gegenwehr entschlossen: „Wir haben gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg Widerspruch eingelegt, sowie gegen beide Vorwürfe von Markus Frick negative Feststellungsklage eingereicht. Wir halten Markus Fricks Vorgehen für ungerechtfertigt und wollen auch im Interesse anderer Journalisten und Blogger aktiv gegen diese restriktiven Maßnahmen vorgehen“, so Popp kämpferisch.
http://www.net-tribune.de/article/r070709-02.php ----------- "Das Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört." (Karl Marx)
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