""Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010. Diese gelten unverändert fort.
München, 9. November 2011 - Im Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank haben die Schiedsrichter den Schiedsspruch gefällt. Nach dessen erster Prüfung ist festzustellen, dass das Schiedsgerichtverfahren zugunsten der Comerica Bank entschieden wurde und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre vorgetragenen Ansprüche gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte. Die Comerica Bank hat zudem das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 9 Mio. US-Dollar. Intertainment wird in den kommenden Tagen den Schiedsspruch und dessen Begründung im Detail auswerten. Das Schiedsgerichtsverfahren fand in Los Angeles statt. Der Schiedsspruch muss in einem nächsten Schritt von einem ordentlichen Gericht in den USA bestätigt werden.
Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Schlichtung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.
Für mich ist die Sache noch lange nicht vorbei. Ein Schlichtung eines Rechtsstreits vor einem Schiedsgericht welches noch nicht rechtskräftig ist? Zahlung von 9 Mil$ durch ein Schiedsgericht. Die nehmen das so einfach hin ? Ohh nein !!! Hier stinkt es gewaltig. Da läuft was hinter der Bühne ab !!!!!
Der wesentliche Nachteil der Schiedsgerichtsbarkeit folgt aus einem seiner Vorteile: es kann von den Parteien durchaus als Nachteil angesehen werden, wenn z.B. nur eine Instanz zur Verfügung steht. Denn schiedsgerichtliche Urteile können vor staatlichen Gerichten nur unter sehr engen Voraussetzungen angegriffen werden. Ein "Hoffen auf die nächste Instanz" entfällt damit.
das ding ist gelaufen. es hätte auch anders laufen können. es war eine 50 zu 50 chance. verluste realisieren ist hier erstmal angebracht. später ist ein inso zock sicherlich möglich aber das steht auf einem anderen blatt.
Comerica issued a statement Wednesday: “We are pleased that the panel confirmed that Comerica acted ethically and appropriately in respect of the entertainment licensing matter. The panel found in Comerica’s favor on all claims, which fully vindicates our organization.”
tbhomy
: Um die 0,40 € wird fleissig eingesammelt...
Sollte der richterliche Spruch dem Schiedsgerichtsplädoyer in die Parade fahren? Wäre nicht das erste Mal in US Schiedsgerichturteilen. Kam auf die konsequente und systematische Arbeit der juristischen Berater in diesen Fällen an...
Intertainment Aktiengesellschaft München – ISIN DE0006223605 – – Wertpapierkennnummer 622360 – Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt wird. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nach gegenwärtiger Planung mit der ordentlichen Hauptversammlung 2010 verbunden.
Die Hauptversammlung wird am Dienstag, den 31.01.2012, um 10 Uhr, in der
Deutsche Nationalbibliothek Adickesallee 1 60322 Frankfurt am Main stattfinden.
München, 30. November 2011 – Die Phoenix Media GmbH (ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH), München, eine Tochtergesellschaft der Intertainment AG, hat einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Grund dafür ist das verlorene Schiedsgerichtsverfahren in den USA gegen die Comerica Bank.
----------- Verpetzt Eure Mituser nicht. Reagiert nicht auf unangenehme Anmache. Lasst den Angreifer ins Leere laufen. Wenn auf den Angriff nicht reagiert wird, dann hören die Angriffe auf. Gruß denkidee