1. Beamte müssen sich nach Pensionierung privat krankenversichern. Um das zu einem halbwegs akzeptablen Preis zu bekommen, zahlen viele während der Berufstätigkeit freiwillig ermäßigte Beiträge in eine private KV -unter Verzicht auf Leistung-
2. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt bei etwa 58 Jahren. Warum sollen Beamte dann nicht mit 60 in Pension gehen?
3. Beamte halten die Gesetzte hoch, wenn es um Kürzungen geht? Die werden gesetzlich verordnet. Das Pensionsniveau ist um knapp 4% abgesenkt worden. Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenestange. Es gibt KEIN Bestandsrecht. Sie könnten ja für ihre Rechte streiken, wenn sie dürften.
4. Regelmäßige Beförderungen sind im allgemeinen wohl eher ein Gerücht. Frag mal einen studierten Kriminalbeamten, der seit 6 Jahren mit A9 abgespeist wird und voraussichtlich noch 4 Jahre warten darf, um brutto 150 Euro mehr zu bekommen, während wo anders A12er Angelscheine ausstellen. (Stimmt, es gab mal bessere Zeiten) Frag mal nach, was ihn zur Leistung motivieren soll, wenn er nur mit 5 Beurteilungspunkten befördert werden kann, dieser Wert aber auf maximal 5 % der vergleichbaren Mitarbeiter vergeben werden darf (Quotierung). Das natürlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Stellen. (Mal sehen; wir bekommen dieses Jahr maximal 10 Stellen für die 350 beförderungsfähigen Mitarbeiter; 350 mal 5% sind 17,5 Mitarbeiter für 5 Punkte; hmmm..., nur 10 Stellen; mal sehen, wer die Ältesten sind; na bitte... schon haben wir unsere 10 Kandidaten; hmmmm... ist ungerecht; verzichten wir auf die 5-Punkte-Beurteilung und vergeben maximal 4 Punkte..... Frag mal den Beamten, was ihn motivieren soll, wenn er dann tatsächlich mal befördert wurde und dann bei der nächsten Beurteilung nach drei Jahren maximal 3 Punkte erhalten kann (Durchschnittsbeamter). Beim nächsten mal kann er übrigens maximal 1. Punkt mehr erhalten. ...to be continued...
5. Erhöhungen von Dienstaltersstufen wurden von 2 Jahren auf bis zu 4 Jahre gestreckt. Dafür sollte es LEISTUNGSPRÄMIEN geben. Sie wurden bis zu zwei mal an ein paar Auserwählte bezahlt und dann mangels Masse erstatzlos gestrichen. Natürlich blieben die neuen Dienstaltersstufen unverändert. Da kann man noch so das Bundesbesoldungsgesetz oder das Beamtenversorgungsgesetz hoch halten: Das Geld kommt da nicht wieder raus.
6. Es gibt eine mehrjährig tätig gewesene "Bull-Kommission" in NRW, die ein umfangreiches Konzept für die Abschaffung des Beamtentums erarbeitet und veröffentlicht hat. Grundsätzlich gleiche Verträge für bisherige Arbeiter, Angestellte und Beamte. (Dürfen Polizisten dann streiken?; das wird bestimmt witzig!) Soll als Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht werden. Darin ist u.a. dargelegt, dass die Umsetzung des Konzeptes zu MEHRAUSGABEN führen wird, die aber durch bessere Leistungen kompensiert werden. Im übrigen sieht das Konzept vor, neben einer Grundvergütung von 75-97% eine leistungsbezogene Komponente von 6-50% zu zahlen. Soll heißen: Beamte, Arbeiter und Angestellte im öD können dann bis zu 125% verdienen, wenn sie zu den Top-Leistungsträgern gehören (Ich erinnere an die Leistungsprämie zu Punkt 5). Und jetzt fangt mal an, Mitarbeiter in verschiedenen Dienststellen einer Behörde miteinander zu vergleichen. Produkt 500*Ladendiebstahl ist gleichwertig Produkt 3*Mordsache oder 1*Kapitalanlagebetrug? Produkt 5*Containerbrand gelöscht ist gleichwertig Produkt1*Person geborgen? Produkt eine Stunde Hauptschulunterricht ist gleichwertig Produkt 1*Lampen auf den Toiletten wechseln durch Schulhausmeister? Noch witziger wird es, Leistungen der Mitarbeiter verschiedener Ämter miteinander messen zu wollen. Die Erstellung der Produkt- und Leistungskataloge wird sicher hunderte von Arbeitsgruppen beschäftigen. Kein Problem,; wir haben ja eh' zu viele Beamte...
7. ...
8. Labert ruhig weiter dummes Zeug! (Wird schon jeder wissen, wer gemeint ist)
Grüße -hippeland-
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