M.Minninger
: Sunways erzielt Einigung mit den ehemaligen Banken
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Konstanz (pta020/09.08.2013/14:45) - 09. August 2013 - Das Amtsgericht Konstanz hatte am 7. Mai 2013 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207) mit Sitz in Konstanz und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Sunways Production GmbH mit Sitz in Arnstadt, angeordnet. Das Gericht folgte damit einem Antrag der BW Bank, Stuttgart, einer der ehemaligen Hausbanken des Konzerns. Seit Beginn des Verfahrens führte der Vorstand Gespräche mit den wichtigsten Gläubigern des Unternehmens und dem Mehrheitsaktionär, um ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Dabei wurde mit den ehemaligen Banken ein Vergleich bezüglich der im April gekündigten Kreditlinien sowie weiterer Zins- und Kreditverbindlichkeiten erzielt. Die entsprechende Vereinbarung zwischen der Sunways AG, ihrem Mehrheitsaktionär und den Banken wurde heute wirksam. Sie beinhaltet einen Forderungsverzicht der Banken sowie die Modalitäten der Rückzahlung. Von der Forderungssumme in Höhe von 7,6 Mio. Eur sind 5,6 Mio. Eur bis Ende November 2013 zurück zu zahlen, 1,0 Mio. Eur sind im August 2015 fällig. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass die BW Bank Ihren Antrag auf Insolvenzeröffnung für erledigt erklärt. Damit würde aus heutiger Sicht das vorläufige Insolvenzverfahren beendet. [...]
M.Minninger
: Vereinbarungen zur Abfindung von Forderungen und
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Konstanz (pta025/09.08.2013/15:10) - Sunways trifft Vereinbarungen mit Gläubigern zur Abfindung von Forderungen und Restansprüchen aus Langzeitlieferverträgen....