Konstanz (pta032/28.04.2014/18:25) - 28. April 2014 - Das Amtsgericht Konstanz eröffnete heute durch einen entsprechenden Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207) mit Sitz in Konstanz. Nach Feststellung des Gerichts liegen Insolvenzgründe vor. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, Singen am Hohentwiel, von der Kanzlei Schleich & Kollegen bestellt. Die Gläubiger der Sunways AG wurden aufgefordert, Ihre Forderungen bis zum 10. Juni 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Für die Zeit bis zur ersten Gläubigerversammlung, die am 9. Juli 2014 stattfinden soll, wurde vom Gericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
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Sunways AG Unternehmenskommunikation & Investor Relations Telefon +49 7531 99677 415 Fax +49 7531 99677 10 communications@sunways.de
PTA-Adhoc: Sunways AG: Verkauf des Wechselrichtergeschäfts
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Konstanz (pta046/30.04.2014/18:30) - 30. April 2014 - Der vom Amtsgericht Konstanz eingesetzte Insolvenzverwalter Dr. Thorsten Schleich unterzeichnete heute einen Vertrag über den Verkauf des Wechselrichtergeschäfts der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207) und des Geschäfts mit gebäudeintegrierter Photovoltaik (GIPV) mit Wirkung voraussichtlich zum 2. Mai 2014. Der Gläubigerausschuss stimmte der Vereinbarung am 29. April 2014 zu. Käufer ist ein indirektes Tochterunternehmen der Shunfeng Photovoltaic International Limited. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere der Verkauf des Wechselrichtergeschäfts und des Geschäfts mit GIPV der Sunways AG inklusive Marke bzw. Name des Unternehmens, Patente, Gestaltungsmuster, Know-how, Ausrüstung, Vorräte und den zugehörigen Mitarbeitern sowie bestimmte Vertriebs- und Verwaltungsbereiche mit Bezug zum Wechselrichter- und GIPV-Geschäft. Bestehende Verbindlichkeiten werden vom Käufer nicht übernommen. Der Erlös aus dem Verkauf des Wechselrichtergeschäfts und des GIPV-Geschäfts der Sunways AG wird nicht ausreichen, um für die Aktionäre der Sunways AG eine Rückzahlung ihrer Investition nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. .....[...]
Konstanz (pta017/02.05.2014/20:55) - 02. Mai 2014 - Die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeiter der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207), die nicht in den Teilbereichen Wechselrichter und gebäudeintegrierte Photovoltaik beschäftigt waren, wurden mit Ende des Monats April vom Insolvenzverwalter gekündigt. Ein Vertrag über den Verkauf dieser Teilbereiche des Unternehmens wurde am 30. April 2014 unterzeichnet. Den Kündigungen liegt ein Sozialplan mit Interessenausgleich zugrunde, dem der Betriebsrat der Sunways AG zugestimmt hatte. Alle Kündigungen wurden unter Berücksichtigung der individuell geltenden Kündigungsfristen ausgesprochen. Davon betroffen sind rund 50 Prozent der zuvor bei der Sunways AG am Standort Konstanz beschäftigten Mitarbeiter.
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Was noch etwas Zukunft verspricht wurde verschachert und die Schulden blieben bei der Sunways AG. Es gibt noch genug Gläubiger die Vorrang vor den Aktionären haben und somit auch keine Phantasie übrig bleibt.
Nun kommen wohl wieder die Insolvenzzocker und Dummpusher aus den Löchern!
xelleon
: dieser satz ist phantasie pur . news freitag
Währenddessen führt der Insolvenzverwalter weiter Gespräche mit potenziellen Investoren, die Interesse an einem Erwerb der Gesellschaft als Ganzes oder Teilen davon geäußert haben.