Rechtsfall zum Samstagt

Seite 1 von 2
neuester Beitrag: 24.09.12 22:02
eröffnet am: 03.12.11 14:04 von: Thyssianer Anzahl Beiträge: 36
neuester Beitrag: 24.09.12 22:02 von: Thyssianer Leser gesamt: 5231
davon Heute: 2
bewertet mit 5 Sternen

Seite: Zurück 1 | 2 Weiter  

03.12.11 14:04
5

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerRechtsfall zum Samstagt

Eine Bitte zum Anfang - bitte nur ernstgemeinte Antworten posten.

Danke schonmal dafür.

Nun zum Thema.

Am 30.11. hat meine Frau Ihre Kündigung bekommen. Ohne Angabe von Gründen. Ihr Arbeitgeberkündigt sie zum 31.12. - angebblich fristgerecht. Nun habe ich schon mitbekommen das lt. BGB § 622 nach mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate Kündigungsfrist gesetzt sind. Ansonsten habe ich gerade keinen Plan wie wir vorgehen sollen. Würde gerne auf den Anwalt verzichten da keine Rechtsschutz. Da es um eine nicht so gut bezahlte Teilzeittätigkeit geht wollte ich nicht mehr Anwaltskosten verursachen als am Ende rauskommt. Was tut man jetzt am besten ? Also meine Frau hat - zu Recht - auch keinen Bock mehr für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Trotzdem müssen wir ja auf eine Kündigungsschutzklage gehen. Bekommt man das alleine hin oder was gilt es zu beachten um Sperrfristen vom Arbeitsamt zu vermeiden ?!

Kann da jmd. beratend zur Seite stehen ?

Gerne auch per BM

Würden uns freuen.  
Seite: Zurück 1 | 2 Weiter  
10 Postings ausgeblendet.

03.12.11 14:24
1

90044 Postings, 5324 Tage windotAha, also weißt Du somit schon das die Kündigung

nicht gültig ist! Ich würde unabhängig vom Arbeitsamt der Kündigung wiedersprechen.  

03.12.11 14:25

1278 Postings, 5791 Tage polo_chwindot

Verstehst Du überhaupt was? Nein? Dann gründlich lesen.


Sich über Kündigung, tiefe Löhne beklagen.... da sollte man immer hinterfragt werden, wie man es denn selber so praktiziert !!!
-----------
VERWALTER  DER  GRÖßTEN  KREUZIGUNGSGRUPPE  auf  ARIVA !
(siehe ganz unten)

03.12.11 14:25
1

14559 Postings, 6454 Tage NurmalsoAber Thyssianer,

als erfolgreicher Arivaner und Börsenspekulant kannst du natürlich auch ein paar 500er aus dem Schrank nehmen und deine Frau erst mal für ein paar Wochen in eine hübsches Wellnessresort unter Palmen schicken.  

03.12.11 14:27

1195 Postings, 5923 Tage Thyssianer300 € Obergrenze ?

Damit könnten wir leben - habe nur Zahlen von 500-600 € gelesen - ich weiß - hört sich auch nicht wesentlich mehr an- aber tut ( uns ) weh.

Befürchte nur das 300 € nicht reichen. Habe erstmal für Mo. nen Termin bei RA. Erstmal die Kostenseite abklopfen.  Ansonsten sollte der Fall zu unseren Gunsten entschieden werden.

Weil ne Mutter von 2 Kindern vor div. alleinstehenden - ohne Grund - zu kündigen wird auch das Gericht nicht toll finden.  

03.12.11 14:27

25196 Postings, 8578 Tage modsehr gut, windot, aber nur schriftlich und Zugang

beweisbar = 1.Schritt (Widerspruch)

Dann läuft er zu seinem Anwalt, und es kommt eine frist- und formgerechte
neue Kündigung.
-----------
Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod

03.12.11 14:28

90044 Postings, 5324 Tage windotÜbrigens spielt, soweit ich mich Erinnern kann,

die Höhe einer eventuellen Abfindung bei den Verfahrensgebühren keine Rolle.

Hat die Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, hat er der Kündigung wiedersprochen? Mit welcher Begründung?  

03.12.11 14:30

1278 Postings, 5791 Tage polo_chWie gesagt

begrenztes risiko, weil Du nur halbe Gebühren bezahlst.

Geh zum Anwalt. Hier hat niemand von denen richtig Anung. Labern aber alle.
Rechtsberatung übers Internet ist unseriös.


-----------
VERWALTER  DER  GRÖßTEN  KREUZIGUNGSGRUPPE  auf  ARIVA !
(siehe ganz unten)

03.12.11 14:30
1

33960 Postings, 5826 Tage McMurphyHohn, Spott und Idiotie sind erforderlich, klar

und wenn man den Kameraden selbst mal vor´s Bein pisst, geht das Geheule los.
Thyssianer, schmeiss das Pack raus.

Arbeitsamt, Widerspruch und Durchblicken lassen, dass Du einen Anwalt mit Deinen Interessen beauftragen wirst. Dann ist der AG am Ball. Schau mal, was er schreibt und halt uns auf dem Laufenden.  

03.12.11 14:31

1195 Postings, 5923 Tage Thyssianer@ Nurmalso

Sieh dir die ThyssenKrupp-Aktie an ... dann weißte das da nix für nen Wellnessurlaub drin ist ;-(

Habe ja die letzten Abende auch schon gelesen & gegooglet wie ein Weltmeister. Klingt auch alles logisch - man muss nur eine ganz bestimmte Reihenfolge einhalten und dieses und jenes berücksichtigen.

Aufhebungsvertrag ist scheiße für den Arbeitslosengeldanspruch. Gibts auch Nebenwirkungen bei ner Abfindung ?  

03.12.11 14:32

1278 Postings, 5791 Tage polo_chUnd vernünftige

Dienstleistungen für 0,00 erhalten, ist ebenfalls unseriös.

Jeder der arbeitet, soll Geld dafür erhalten. Basta.
-----------
VERWALTER  DER  GRÖßTEN  KREUZIGUNGSGRUPPE  auf  ARIVA !
(siehe ganz unten)

03.12.11 14:33
1

24273 Postings, 8864 Tage 007BondWie wurde die Kündigung denn

mitgeteilt? Mit der Post? Persönlich unter Zeugen? Wurde der Erhalt bestätigt? Welche Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt?

Das hält einen Arbeitsgeber aber nicht unbedingt davon ab, trotzdem zu kündigen - ggf. muss er noch ein paar weitere Monate ihr das Gehalt bezahlen.  

03.12.11 14:33
5

19233 Postings, 6344 Tage angelamwieviel zahlst du an ariva, dass deine postings

hier erscheinen?

(@#21)  

03.12.11 14:34

90044 Postings, 5324 Tage windotAbfindung - voll versteuert.

03.12.11 14:36

90044 Postings, 5324 Tage windotAbfindung - ohne Anwalt - da kann man der Höhe

nach leicht über den Tisch gezogen werden. Wenn Aussicht auf eine Abfindung besteht dann m.M. nach nur mit Anwalt!  

03.12.11 14:38
1

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerBetriebsrat gibts nicht.

Das ist ein Verbrecherladen. ca. 30-40 Arbeitnehmer in 8 versch. Filialen.

Wer aufmuckt wird gemobbt oder gekündigt. Die schüchtert alle ein sodass nie jmd. die Traute hätten einen Betriebsrat zu gründen. Hört sich komisch an - ist aber so.

Was in dem Laden alles abgeht kann sich keiner Vorstellen. Provisionen werden schwarz aus der Kasse am Fisskus ausgezahlt. Natürlich nur an die handzahmen Mitarbeiter. Wenn der Chefin nicht passt das man krank ist wird auch schonmal vor den Augen der Mitaebiter der Krankenschein zerrissen. Sie hat dann nie einen bekommen. Der Toilettengang muss erbeten werden - wenn zu viel Kundschaft ist wird auch schnell mal ein einstündiges "Pinkelverbot" ausgesprochen. etc etc.  

Da arbeitet man gerne ...  

03.12.11 14:38

1278 Postings, 5791 Tage polo_changelam

nicht von Dir auf andere schließen.


Aber der Teufel sch***t auf den großen Haufen

-----------
VERWALTER  DER  GRÖßTEN  KREUZIGUNGSGRUPPE  auf  ARIVA !
(siehe ganz unten)

03.12.11 14:40
2

33960 Postings, 5826 Tage McMurphyimmer auf den größten Haufen

ist richtig...  

03.12.11 14:42

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerEin Bote hat die Kündigung pers. übergeben.

03.12.11 14:44

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerNaja...

... halte Euch auf dem laufenden.

Hab ja auch mal überlegt, wenn Gras über die ganze Sache gewachsen ist ne Artikel für ne Zeitung zu verfassen - irgendwie würde ich dem Laden gerne mal ans Bein ....

Bloss drucken die sowas ?! Die Wahrheit will ja keiner hören.  

03.12.11 14:48
3

33960 Postings, 5826 Tage McMurphyLass es bleiben

Das hat immer Geschmäckle und riecht nach persönlichem Rachefeldzug. Wenn sie Gesetze und Verordnungen ignorieren, dann hättet ihr dies längst den entsprechenden Stellen melden müssen. Das mit der Gewerkschaft hat übrigens schon was. Denkt mal drüber nach.  

03.12.11 14:52

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerMagst Recht haben Murphy...

... aber sowas macht einen wütend. Die Alte ( Chefin )  weiß nicht wohin mit Ihrer Kohle und Ihre Mitarbeiter müssen zum Großteil aufgrund der Arbeitsbedingungen zum Psychologen...  

03.12.11 14:58
3

90044 Postings, 5324 Tage windotSeht es doch als Chance auf etwas besseres!

03.12.11 15:04
3

80430 Postings, 5365 Tage Lou2009vielleicht hilft das zunächst weiter

22.03.12 22:44
1

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerErledigt !

So - dieses Kapitel haben wir (erfolgreich) abgeschlossen. Haben mit Hilfe unseres RA auf Einhaltung der Kündigungsfrist ( 2 anstatt 1 Monat ) sowie eine angemessene Abfindung geklagt und das ganze per Vergleich mit den gegnerischen Anwälten geregelt. Abfindung wie man es kennt 1/2 Monatsbruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Damit können wir leben und suchen aktuell was schickes neues ;-)  

24.09.12 22:02

1195 Postings, 5923 Tage ThyssianerJetzt ham wir was schickes,neues ...

Im nachhinein betrachtet war es das beste was passieren konnte. Seit nunmehr 3 Monaten darf meine Frau für einen neuen ( deutschlandweit agierenden ) Arbeitgeber arbeiten.

Sie arbeitet 17 % WENIGER und verdient 36 % MEHR !

Und jetzt gibts auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nette Kollegen und Keinen Provisionsdruck mehr.

PS: Familienfreundliche Arbeitszeiten auch noch dazu.

Damit ist Posting #33 wahr geworden ;-)  

Seite: Zurück 1 | 2 Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben