Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister geht das Eigentum an allen Aktien der Minderheitsaktionäre der AS Abwicklung und Solar-Service AG kraft Gesetzes, d.h. automatisch auf die Robert Bosch GmbH als Hauptaktionärin über.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und dem damit erfolgenden Übergang des Eigentums an den Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin entsteht der Barabfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre gegen die Hauptaktionärin.
Die Zahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen Aktionärs bei der depotführenden Bank Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien. Mit einer Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen Aktionärs ist unverzüglich nach der Handelsregistereintragung zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.
Osterstr. 15, 26122 Oldenburg, Germany
http://www.as-abwicklung.de Abwickler/Liquidators: York zu Putlitz, Matthias Beck, Volker Peter Voss
Aufsichtsratsvorsitzender/Chairman of the Supervisory Board: Dr. Stefan Hartung
Sitz der Gesellschaft/Registered Office: Oldenburg (Oldb), Germany
Handelsregister/Companies´ Register: Oldenburg, Germany, HRB 209472